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Da hat sich meine Antwort überschnitten.
Es gibt einen sogenannten "Sparerfreibetrag" den kann man auf mehrere Banken verteilen. Wenn Du z.B. der CMC den vollen Betrag von 801 EUR meldest bzw. zuordnest, wird bis zu diesem Gewinn keine Steuer einbehalten.
Danach wird Abgeltungssteuer einbehalten außer man gibt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ab.
Der Gewinn gilt als zugeflossen, wenn man ihn sich auszahlen könnte. Dass man ihn auf dem Konto lässt ist uninteressant.
 
aus der Diskussion: Daytrading - Steuern
Autor (Datum des Eintrages): Baldur74  (27.09.13 14:43:12)
Beitrag: 6 von 10 (ID:45528647)
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