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GBW AG: Beherrschungsvertrag

GBW AG / Schlagwort(e): Vertrag/Squeeze-Out

09.10.2013 / 19:00

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Beherrschungsvertrag zwischen der GBW AG als abhängigem Unternehmen
und der Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG als herrschendem Unternehmen
paraphiert. Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG konkretisiert
Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung auf EUR 21,32 fest.

München, 9. Oktober 2013. - Der Aufsichtsrat der GBW AG hat in seiner
heutigen Sitzung dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der
Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG als herrschendem und der GBW AG als
beherrschtem Unternehmen zugestimmt. Über den Beherrschungsvertrag und das
konkretisierte Squeeze-out-Verlangen der Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG
soll in der außerordentlichen Hauptversammlung der GBW AG entschieden
werden; sie ist für den 28. November 2013 in München vorgesehen.

Der Vorstand der GBW AG und die Geschäftsführung Pearl AcquiCo Eins GmbH &
Co. KG, München (nachfolgend: 'Pearl AcquiCo') haben den am 18. Juni 2013
angekündigten Beherrschungsvertrag zwischen der Pearl AcquiCo als
herrschender Gesellschaft und der GBW AG als abhängiger Gesellschaft heute
paraphiert. Der Aufsichtsrat der GBW AG hat ebenfalls heute dem Abschluss
des Beherrschungsvertrags zugestimmt. Die außerordentliche Hauptversammlung
der GBW AG soll am 28. November 2013 um ihre zur Wirksamkeit erforderliche
Zustimmung gebeten werden. Die Gesellschafterversammlung der Pearl AcquiCo
hat dem Beherrschungsvertrag heute zugestimmt. Der Beherrschungsvertrag
wird nach Unterzeichnung und mit Eintragung in das Handelsregister der GBW
AG wirksam.

Gegenstand des Beherrschungsvertrags ist unter anderem eine Barabfindung
gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 21,32 je Inhaberstückaktie der GBW AG mit
einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (GBW-Aktie) und eine
Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG von brutto EUR 0,83
(Bruttoausgleichsbetrag) je GBW-Aktie abzüglich des Betrags etwaiger
Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlags nach dem jeweils für diese
Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei
dieser Abzug nur auf den Teilbetrag des Bruttoausgleichsbetrags je
GBW-Aktie vorzunehmen ist, der sich auf die mit Körperschaftsteuer
belasteten Gewinne der GBW bezieht. Nach diesem Abzug beträgt der
Nettoausgleichsbetrag EUR 0,73 auf Basis aktueller Verhältnisse.

Weiter hat die Pearl AcquiCo heute in Bestätigung und Konkretisierung ihres
Übertragungsverlangens vom 18. Juni 2013 an die GBW AG das Verlangen
gerichtet, die Hauptversammlung der GBW AG über die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre auf die Pearl AcquiCo als Hauptaktionärin gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
beschließen zu lassen (sogenannter Squeeze-out). Der erforderliche
Beschluss über den Squeeze-out soll ebenfalls in der außerordentlichen
Hauptversammlung der GBW AG am 28. November 2013 gefasst werden. Die Pearl
AcquiCo hat die Höhe der Barabfindung auf EUR 21,32 je GBW-Aktie
festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen der außerordentlichen
Hauptversammlung, den Squeeze-out zu beschließen.

Weitere Details wird der Vorstand der GBW AG in Kürze im Bundesanzeiger und
auf der GBW-Internetseite veröffentlichen.

Über die GBW Gruppe
Die GBW Gruppe ist eines der größten bayerischen Wohnungsunternehmen und
setzt in vielerlei Hinsicht Maßstäbe. Sozial orientiert und mit effizienten
Prozessen bewirtschaftet die GBW Gruppe ein attraktives Portfolio mit rund
32.000 Wohnungen an wichtigen Standorten in Bayern. Das Unternehmen
betreibt ein nachhaltiges Portfoliomanagement mit dem Ziel, den Wert des
Immobilienbestandes kontinuierlich zu steigern. Der Anteil der geförderten
Wohnungen im GBW-Bestand liegt bei rund einem Drittel. Damit leistet die
GBW Gruppe einen wichtigen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
Mehr dazu im Internet unter www.gbw-gruppe.de.


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09.10.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): straßenköter  (09.10.13 22:45:07)
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