Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]45612835[/posting]Der HV-Beschluss ist da, wurde aber noch nicht ins HReg. eingetragen, zumal jetzt auch Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen laufen. Vgl. nachfolgende Meldungen/Veröffentlichungen der SdK und aus dem Bundesanzeiger:

Von SdK-Homepage:

SdK ermöglicht Reply Aktionären Ausscheiden gegen Barabfindung – Spruchverfahren geplant

Die ordentliche Hauptversammlung der Reply Deutschland AG vom 18./19. Juli 2013 hat dem Verschmelzungsplan gemäß § 122a UmwG mit der Reply S.p.A. als übernehmender Gesellschaft und der Reply Deutschland AG als übertragender Gesellschaft zugestimmt.

Der Verschmelzungsplan sieht als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der Reply Deutschland AG im Wege der Verschmelzung nach § 122a f. UmwG die Gewährung von 5 Aktien der Reply S.p.A. für je 19 Aktien der Reply Deutschland AG an die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung vorhandenen Aktionäre der Reply Deutschland AG vor.

Darüber hinaus sieht der Entwurf des Verschmelzungsplans nach § 122i UmwG für Aktionäre, die gegen den Verschmelzungsbeschluss der Reply Deutschland AG Widerspruch zur Niederschrift erklären, ein angemessenes Abfindungsangebot in Höhe von EUR 10,95 je Aktie vor.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat für alle von ihr vertretenen Stimmrechte gegen den Verschmelzungsplan gestimmt und Widerspruch zur Niederschrift des Notars gegeben. Aus Sicht der SdK erscheinen das angebotene Umtauschverhältnis und die Barabfindung nicht angemessen. Daher wird die SdK auch ein Spruchverfahren einleiten, um gerichtlich eine Nachbesserung für die Aktionäre der Reply Deutschland AG zu erreichen.

Aus Bundesanzeiger vom 18.09.2013:

Wir nehmen Bezug auf unsere am 12. September 2013 im Bundesanzeiger veröffentlichte Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG und korrigieren und aktualisieren diese wie folgt:

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, der Herr Karl-Walter Freitag, die Vereinsbrauerei zu Zwickau AG i.L., die Kölner Bürgergesellschaft von 1863 (Actiengesellschaft), die JKK Beteiligungs-GmbH, die Gemeinschaftsdepot Konservativ GbR, die Frau Caterina Steeg sowie die Frau Christa Götz, allesamt Minderheitsaktionäre unserer Gesellschaft, gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsplan zwischen der Reply Deutschland AG als übertragendem Rechtsträger und der Reply S.p.A., Turin, Italien, als übernehmendem Rechtsträger) unserer Hauptversammlung vom 18. und 19. Juli 2013 Anfechtungsklage hilfsweise Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der vorgenannten Beschlussfassung erhoben haben. Die Klagen sind vor dem Landgericht Dortmund, VI. Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 20 O 31/13, 20 O 33/13, 20 O 34/13 und 20 O 35/13 rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekannt gegeben.
 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): Chomolungma  (12.10.13 18:16:54)
Beitrag: 2,124 von 5,559 (ID:45617009)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE