Das regelt das UmwG. spätestens 8 Monate nach Stichtag muß die Eintragung durchgeführt sein. Um herauszufinden, ob Du es verstanden hast oder Dir nur keine Denkarbeit machen möchtest: Finde heraus, welches Datum der Stichtag hat und schreib es hier rein |
|
aus der Diskussion: | ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? |
Autor (Datum des Eintrages): | 525700 (14.10.13 09:10:46) |
Beitrag: | 2,129 von 5,556 (ID:45620991) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |