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Das regelt das UmwG.

spätestens 8 Monate nach Stichtag muß die Eintragung durchgeführt sein.

Um herauszufinden, ob Du es verstanden hast oder Dir nur keine Denkarbeit machen möchtest:
Finde heraus, welches Datum der Stichtag hat und schreib es hier rein ;)
 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): 525700  (14.10.13 09:10:46)
Beitrag: 2,129 von 5,556 (ID:45620991)
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