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Tendenziell richtig. Der Stichtag war der 31.03.2013. Innerhalb von 8 Monaten nach dem Stichtag muss die Handelsregistereintragung durchgeführt sein. 31.03. + 8 Mon. sind der 30.11.
Deadline also 01.12. Wenn bis dahin nicht eingetragen, dann ist die Verschmelzung in diesem Anlauf nicht mehr zu machen.

Freigabeverfahren wäre eine Möglichkeit. Doch die Gutachten und die HV-Einladung sind sehr fehlerhaft und nur sehr schlecht miteinander in Einklang zu bringen. Zudem haben die Kläger auch mindestens 1.000 Aktien.

Ich wollte Klagen, habe mich jedoch entschieden dieses anderen zu überlassen.

Meines Erachtens nach ist kurzfristig nur eine vergleichsweise Lösung möglich. Wie diese aussehen könnte, vermag ich nicht zu sagen, da ich Gerüchte oder Spekulationen vorbeugen möchte.
 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): 525700  (14.10.13 10:18:59)
Beitrag: 2,131 von 5,559 (ID:45621497)
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