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Da dürften die Haffas keine Monopol auf exclusive Verhandlungen haben.
Neben FlowZex, Infomatec drängeln sich noch andere, um dem Gesetz die Chance der Interpretation zu verschaffen.
An welcher Stelle stehen eigentlich die Hildesheimer in der Schlange.
Anders als bei den Haffas geht es dort nicht nur um Prognosen. Oder sind die Staatsanwälte bei den Brüdern inzwischen sehr viel weiter? Würde mich nicht überraschen ...

http://www.aktiengesetz.de/

§ 400 Unrichtige Darstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer als Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats oder als Abwickler

1.die Verhältnisse der Gesellschaft einschließlich ihrer
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in
Darstellungen oder Übersichten über den
Vermögensstand, in Vorträgen oder Auskünften in der
Hauptversammlung unrichtig wiedergibt oder
verschleiert, wenn die Tat nicht in § 331 Nr. 1 des
Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist, oder
2.in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den
Vorschriften dieses Gesetzes einem Prüfer der
Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens zu
geben sind, falsche Angaben macht oder die
Verhältnisse der Gesellschaft unrichtig wiedergibt oder
verschleiert, wenn die Tat nicht in § 331 Nr. 4 des
Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Gründer oder Aktionär in
Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den Vorschriften
dieses Gesetzes einem Gründungsprüfer oder sonstigen
Prüfer zu geben sind, falsche Angaben macht oder
erhebliche Umstände verschweigt.
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aus der Diskussion: Sensationsurteil gegen Infomatec
Autor (Datum des Eintrages): Kimba-1  (07.10.01 19:28:40)
Beitrag: 108 von 123 (ID:4582213)
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