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Zitat von gutdrauf9: bestelle die Studie einfach über die "BGB Gesellschaft Straßenköter/gutdrauf9/......."
1. eine BGB-Gesellschaft ist keine Privatperson
2. eine solche Gesellschaft muss ja nicht formal gegründet werden. Alternativ könntest Du die Studie über die "Arbeitsgemeinschaft Straßenköter/gutdrauf9/...." bestellen
3. Damit ist SOLVENTIS klar, dass die Studie an eine Personengruppe geht. Wenn diese Gemeinschaft für ihre eigenen Zwecke die Studie kopiert, ist das ihre Sache. Es ist jedoch verboten, eine Kopie weiterzuveräußern/weiterzugeben.

Wir haben hier im Forum doch genügend Juristen, könnte bitte einer eine Stellungnahme abgeben?
Danke


Hierzu wäre in der Tat eine Stellungnahme einer mit Kenntnis gesegneten Person hilfreich.

Allein schon der Beginn der Gesellschaft mit "BGB Gesellschaft straßenköter..." würde mich bei Solventis abschrecken. :D
 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): straßenköter  (13.11.13 14:19:08)
Beitrag: 2,282 von 5,554 (ID:45823954)
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