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Das Uralt-Forum "Prokon New Energie Fonds - keine Zahlung trotz Ausschütungsgarantie!?" bietet mir als Anleger in Prokon-Genussrechte seit 2010 keine geeignete Diskussionsplattform.
Die Zeit der leidigen Windfonds-KGs (mit meist 20-jähriger Laufzeit) ist längst vorbei!
Hier mal meine "Fakten":

-Habe bisher immer fristgerecht mehr als die "Mindestverzinsung" von 6% für meine Einlage überwiesen bekommen! (Und zwar halbjährlich..)
-habe bei kurzfristem Bedarf in diesem Jahr die Kündigungsfrist von (nur!) 4 Wochen genutzt und anstandslos den von mir gekündigten Teil meiner Prokon-Einlage zurückerhalten!
-Bin nicht gerade glücklich darüber, dass der testierte Geschäftsbericht/Konzernabschluss für 2012 immer noch nicht vorliegt!!

Berücksichtige bei der Gesamt-bewertung aber, dass der mediale Wind von Banken und anderen Interessen-Gruppen Prokon nicht gerade wohlgesonnen ist. Frage mich auch, ob der Weg, der Anfragen Medien zu negieren, so sinnvoll ist!!?

Andererseits begrüße ich die freimütige Meinungs-Äusserung der Prokon z.B. diese zur "Debatte um geplante EEG-Reform" vom 15.11.2013:

"Auf den Punkt gebracht:

Es ist überhaupt noch nicht beschlossen, ob und in welcher Höhe es zu Kürzungen bei der Vergütung von Windstrom kommt. Bisher sind alles nur Vermutungen, wie es sie bereits im Frühjahr dieses Jahres gab, als Wirtschaftsminister Philip Rösler und sein Kollege Umweltminister Peter Altmaier sich auf eine bisher nicht umgesetzte „Strompreisbremse“ auf Kosten der Erneuerbaren Energien einigten.
PROKON ist neben dem Geschäftsbereich Windenergie auch in den Bereichen Biomasse, Biogene Kraftstoffe und als Stromanbieter für Endkunden tätig. Diese breite Streuung und unsere Bankenunabhängigkeit stellen uns solide auf und verringern die Risiken bei Anpassungen politischer Rahmenbedingungen.
Wir haben bereits Anfang 2012 begonnen, den Strom aus unseren Windparks nicht mehr im Rahmen des EEG an die Netzbetreiber zu verkaufen, sondern direkt über die Leipziger Strombörse EEX. Damit haben wir bereits die Weichen für eine Zukunft nach dem EEG gestellt.
Falls Sie in Zukunft dennoch das Vertrauen in die Windenergie verlieren sollten, denken Sie daran, dass bei PROKON Genussrechten des Typs A die Kündigungsfrist nur 4 Wochen zum Monatsende beträgt. Sie gehen also keinerlei Risiko ein, wenn Sie ganz in Ruhe erst einmal abwarten!

Klar ist: Die Energiewende kommt so sicher, wie die fossilen Brennstoffe versiegen. Weltweit wächst der Ausbau erneuerbarer Energien. Die eine oder andere Diskussion deutscher Politiker über mögliche Kürzungen bei der Förderung wird hieran nichts ändern. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Irritationen - ausgelöst durch verschiedene Diskussion um Kürzungen bei den erneuerbaren Energien - für PROKON stets von Nutzen waren. So sinken hierdurch etwa Preise für Komponenten von Windenergieanlagen oder Planungsrechte für Windparks. Diese können vergleichsweise kostengünstig übernommen werden, wodurch Kostenvorteile entstehen können. Schließlich verfügen wir dank des Engagements von über 73.000 Menschen, die über 1,3 Milliarden Euro in PROKON Genussrechte investiert haben, über eine stabile Basis, mit der wir die anstehenden Projekte wie geplant umsetzen können. Daher schauen wir selbstbewusst in die Zukunft."

Wie werden wir der heutigen Prokon gerecht??


olmo
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): olmo  (18.11.13 00:38:47)
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