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Zur Ansicht, dass sich Grundkaptal nicht ausschütten lässt, vertrete ich eine andere Ansicht. Müller betreibt immer noch - sicher nicht nur wegen den Gerichtskosten bei einem endgültigen Unterliegen - die Absicht, das Grundkapital herab zu setzen. Ursprünglich waren das ja einmal 750 : 1 und sollte zum Ausgleich des Bilanzverlustes dienen. Wenn er damit durch kommt (unabhängig von der Quote), dann könnte tatsächlich das - wieder vorhandene - Eigenkapital ausgeschüttet werden. Die Begründung: Für einen bestimmten Zweck X benötigt er nicht mehr das hohe Grundkapital. Nach meiner Erinnerung gab es das einmal vor sehr vielen Jahren bei Hamborner Bergbau (oder Harpen?).
Dreh- und Anagelpunkt bleibt aber, wie die auch immer geartete Kapitalentnahme bei Müller zu versteuern ist.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist, wenn die "Schamfrist" von angeblich 5 Jahren abgelaufen ist, kann er evt. die Satzung über den Zweck des Unternehmens ändern lassen und die AG dann anderweitig verwenden oder verwerten.
 
aus der Diskussion: Sachsenmilch mit unglaublichen Zahlen - KGV v. St. 1,5
Autor (Datum des Eintrages): truelies  (09.10.01 14:52:37)
Beitrag: 84 von 85 (ID:4596707)
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