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Zitat von olmo: Habe einen durchaus lesenswerten Artikel der FAZ gefunden, der sich in seiner differenzierten Nüchternheit wohltuend von der Stimmungsmache der "Stiftung Warentest" und Mitgliederwerbung der SdK abhebt.


Stimmt, den fand ich auch recht sachlich. Ich sehe aktuell 3 große Probleme auf Prokon zukommen:

- Wie wird der 2012er Geschäftsbericht aussehen und wann wird er veröffentlicht? Streit mit dem WP sollte man tunlichst vermeiden bzw. schnell und leise beilegen. Der WP als Kunde von Prokon sollte doch wohl über jeden Verdacht erhaben sein, für die Stiftung Warentest oder die AKW-Lobby zu arbeiten, oder?

- Wie wirken sich die Kürzungen der Einspeisevergütungen für Onshore-Windparks auf die Buchwerte der geplanten Windparks aus?

- Wie reagieren die GS-Inhaber, wenn Prokon zum ersten Mal die Ausschüttung ausfallen läßt? Grundsätzlich ist es ja der Vorteil von Genussscheinen, dass sie so variabel gestaltet sind. Die Zinszahlung kann verschoben werden, ohne das dies eine Insolvenz zur Folge hat und die Gläubiger müssen auf keine Ansprüche verzichten. In der Bankenkrise hat diese Flexibilität sehr geholfen und die Anleger haben bei LBBW, BayernLB, SachsenLB und (wenn auch mit Hilfe des BGH) selbst bei der Eurohypo ihre Zinsen nachträglich erhalten. Allerdings gab es in diesen Fällen kein Kündigungsrecht sondern nur die Möglichkeit, über die Börse zu verkaufen.
Ich befürchte, dass es bei Prokon viele unbedarfte Anleger mit Sparbuchmentalität gibt, die (ähnlich wie bei den Schiffsbeteiligungen) gar nicht wissen, was sie hier eigentlich gekauft haben und panikartig kündigen werden. Selbst ohne mediales Begleitfeuerwerk ist Prokon dann platt, denn woher sollen die innerhalb von 4 Wochen die benötigte Liquidität beschaffen?

Von daher kann man eigentlich nur jedem GS-TypA-Inhaber raten, von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Entweder hat Prokon recht und es gibt keine Probleme. Dann kann man Anfang Februar die GS wieder zurückkaufen und hat lediglich ein paar Tage Stückzinsen verloren und muss 6 Monate bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit warten. Oder Prokon gibt doch bekannt, dass zum 31.01. keine Zinsen gezahlt werden. Dann ist man vor der Kündigungswelle raus. So etwas nennt man eine "kostenlose Option" und die würde ich ausüben.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): noch-n-zocker  (14.12.13 19:58:36)
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