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Wem diese Anlagen gehören ist ja nicht ganz klar, Profon ging ja auf diese Fragen nie ein. Im Gegensatz zu Aktionären kommen Genussinhaber nicht dran.

Gebäude und Anlagen können geleast sein. Dann gibt es einen anderen Besitzer, der muss sich ein neuen Mieter suchen, Anspruch auf dies vermögen haben aber nicht die Prokon Gläubiger.

Es gibt auch Anlagen, die zum Teil bezahlt werden, der Rest aber auf Kredit läuft. Kann der Kredit nicht bezahlt werden, können Ansprüche dieser Leute mit in die Insolvenzmasse fließen. Zum Beispiel nicht gezahlte Kreditzahlungen.

Neben den Mitarbeitern, was wurde an Fremdfirmen etc. nicht gezahlt = ? Mitarbeiterlöhne = ? usw.

Zum Thema, eine Insolvenz könnte gut sein.

Mal ganz Ehrlich, so lange die Firma besteht fliesst mit Sicherheit ein Millionengehalt an die Chefs, die würden doch niemals Freiwillig in die Insolvenz gehen. Das ist Quatsch.
Eines der Gründe, warum es im Gesetz das Thema Insolvenzverschleppung etc. gibt.

Ein Beispiel für Insolvenzverschleppung gab es letztes Jahr bei der Kayi Tour, zu dem auch die deutsche Firma GTI Travel gehörte. Deren Chef ist auf der Flucht.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): Lumba  (16.01.14 20:19:43)
Beitrag: 227 von 8,772 (ID:46243581)
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