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Zitat von R-BgO: grundsätzlich richtig, insoweit als dass die Steuerbelastung höher ist, als bei einer normalen Aktie;

bin mir aber nicht sicher, ob Du die Handhabung genau kennst:

bei mir werden immer 35% von der Ausschüttung in den USA einbehalten, dafür aber netto hier ausgezahlt


ansonsten kein Verwaltungsaufwand


UND: in bestimmten Konstellationen waren auch Veräußerungen bei mir steuerlich unbeachtlich


Ich bin mir nicht sicher, ob Du die Handhabung genau kennst. Bei einer MLP verhält es sich m. E. wie bei einem US-REIT, d. h. keine Besteuerung auf Unternehmensebene, dafür aber auf auf Anlegerebene mit dem persönlichen Steuersatz. Eine partnership ist schließlich ein direkte Beteiligung an einem Gewerbe und somit sind Ausschüttungen in D nicht als Kapitalerträge, sondern als gewerbliche Einkünfte zu versteuern.

Ob eine dt. Depotbank das anders handhabt, spielt keine Rolle. Aber falls mich da irren sollte, um so besser. Aber belege bitte mal Deine Ansicht.
 
aus der Diskussion: Seadrill Partners - offshore LLC
Autor (Datum des Eintrages): DJHLS  (01.03.14 10:31:50)
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