Fenster schließen  |  Fenster drucken

In einem anderen Forum las ich, daß der entgeltliche Übertrag
a. zum Preis der letzten regulären Handels am 27.1. und
b. innerhalb von 30 Tagen nach diesem, also am 26.2.
stattgefunden haben muß.

Zu diesem Zeitpunkt waren die Papiere aber nicht im Depot. Damit könnte sich die Frist um die Abwesenheit der Papiere aus dem Depot verlängern.

Aus diesem Grund werde ich versuchen, die Anleihe auf das gesonderte Depot meiner Frau übertragen zu lassen. Das könnte mir eine Verlustzuweisung von ca. 25% bringen und meine Frau könnte sich dann immer noch an einer Klage beteiligen. Es hätte auch den Vorteil, daß die anteiligen Anwalts- und Gerichtskosten erheblich niedriger ausfallen würden. Bleibt die Frage, ob meine Bank mitspielt.
 
aus der Diskussion: A.T.U Auto-Teile-Unger Investment GmbH & Co. KG nachrangige Anleihe v. 04(2014) Reg.S
Autor (Datum des Eintrages): nickelich  (01.03.14 23:54:01)
Beitrag: 21 von 26 (ID:46549041)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE