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Zitat von Freak_dd:
Zitat von HeavyTrading: ..letzten 3-5 Jahre nur Verluste

Bei ausländischen Brokern wird das ausschließlich über die Steuererklärung funktionieren.

Pech: die Verluste sind steuerlich "weg". https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/G/Gesonderte-Fests…
"so dass der Stpfl. künftig gezwungen ist, etwaige Verluste zeitnah, das bedeutet grundsätzlich innerhalb der Einspruchsfrist, geltend zu machen."

Zum Dank bekommt man noch eine Vorauszahlungsfestsetzung aufgebrummt, welche fragwürdig ist, da man die Steuerschuld für die Zukunft nicht weiß :-(

#23 + 24
Die Finanzbeamten fragen?
Buh, nur eine schriftliche Auskunft ist verbindlich, sonst gäbe es nicht die entsp. Klagen.
 
aus der Diskussion: Steuern als Trader
Autor (Datum des Eintrages): xytrader  (21.03.14 15:16:03)
Beitrag: 25 von 25 (ID:46674897)
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