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Plausibilisierung der Unternehmensbewertung mittels der Best-Practice-Empfehlungen der DVFA?
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Als Alternativansatz zu dem vor allem von den größeren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprägten IDW hatte die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e.V. (DVFA) im Dezember 2012 „Best-Practice-Empfehlungen“ vorgelegt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/dvfa-best-practice-empfehlungen.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/dvfa-best-practice-empfehlungen.html .

Nunmehr hat nach meiner Kenntnis erstmalig ein deutsches Gericht auf diesen Standard hingewiesen. In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Kölnischen Rückversicherungs-Gesellschaft AG hat das Landgericht Köln angekündigt, diesbezüglich seinen Beweisbeschluss vom 6. Juli 2010 ergänzen zu wollen. Nach Auffassung des Gerichts soll der Sachverständige den Unternehmenswert nicht nur nach IDW S1 ermitteln, sondern in Anlehnung an diese Best-Practice-Empfehlungen plausibilisieren. Damit solle erreicht werden, das das Bewertungsziel - Verkehrswert des Unternehmens - im Sinne einer Bandbreitenbestimmung erreicht werden.

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Die Best-Practice-Empfehlungen sind abrufbar unter:
http://www.dvfa.de/fileadmin/downloads/Publikationen/Standar…

Quelle: http://spruchverfahren.blogspot.de/
 
aus der Diskussion: Kauft Buffet die Kölnische Rück ganz???
Autor (Datum des Eintrages): EinhellFan  (26.03.14 17:01:48)
Beitrag: 1,283 von 1,290 (ID:46708317)
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