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[posting]46772747[/posting]QVolkerLangeHH

Interessanter Einwand von dir zur 12er Bilanz und generell die Bilanzen der Prokon alt. (Ich nenn das Ding jetzt einfach immer so)

Der Inso Verw. braucht diese Bilanzen im Prinzip nicht, da seine Prokon Reg in Insolvenz eine komplett neue Firma ist, für die eine neue Eröffnungsbilanz erstellt wird.

Die Erstellung der bisher nicht vorhandenen Prokon alt Bilanzen kostet also eigentlich nur unnötig Geld (gilt aber erst ab Insolvenzeröffnug)

Wenn der Inso. Verw. die Arbeiten weiterführt, dann nur, weil er davon ausgeht, das damit Nutzen für die Insolvenzmasse verbunden ist.

Es ist nicht seine Aufgabe auf Kosten der Insolvenzmasse die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu machen.

D.h. er rechnet fest damit, das nach Bilanzerstellung Gelder eingefordert werden können. Entweder gegen das Privatvermögen der alten Gesellschafter, oder Rückholung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen an GRI.

Macht Dr. Penzlin also mit den Bilanzen weiter, sollten alle GRI vorsorglich (falls es nicht oder nicht nur um CR und Co geht) schauen ob sie für die Rückzahlung ihrer GR Zinsen genügend Geld auf dem Konto haben. Für wie viele Jahre?? Da bin ich überfragt.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): Querdenker05  (05.04.14 18:21:54)
Beitrag: 2,015 von 8,772 (ID:46772973)
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