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[posting]46773061[/posting]@mopswombard

Da muss ich dir auf ganzer Linie widersprech.

Du hast leider keine Ahnung welche rechtlichen Möglichkeiten ein Inso. Verw. hat.

Selbst Zahlungen für Warenlieferungen können von einem Inso. Verw. zurückgefordert werden, wenn der Verdacht besteht, dass bei für die GF bereits erkennbarer Insolvenz einige Lieferanten bevorzugt bezahlt wurden.
Allerdings gibt es für alles gesetzliche Fristen. Das heißt ab einer bestimmten Zeit bist du automatisch auf der sicheren Seite. Das geht aber bei manchen Zahlung so weit ich weiß bis zu 2 Jahren rückwirken. Für Warenlieferungen z.B. nur wenige (6??)Monate.

Da bei den blöden GR ja die Möglichkeit der Thesauriereung bestand, sind jetzt naturlich alle GRI die thesauriert haben gegenüber denen die sich die Zinsen haben auszahlen lassen arg im Nachteil (damit Rückforderungsgrund?).

Die genaue Redchtslage kenne ich nicht. So einfach zu sagen jeder GRI der Geld von Prokon bekommen hat ist auf der sicheren Seite halte ich im Moment aber für mehr als gewagt.

Meine Aussage:

1. Rückforderung von ausgezahlten Zinsen? Relativ wahrscheinlich. Für welchen Zeitraum???

2. Rückforderung ausbgezahlter GR Anteile? Gegenüber 1. unwahscheinlicher.

Wer da genaues wissen will, sollte eventuell eine RA fragen.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): Querdenker05  (05.04.14 19:30:21)
Beitrag: 2,020 von 8,772 (ID:46773227)
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