Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]46773263[/posting]Warum ? Die clever formulierten AGB ließen das wohl zu:
Download > Haupt/Verkaufsprospekt Die PROKON Genussrechte – Angaben über die Vermögensanlagen, Seite -30- rechte Spalte unteres Drittel; wörtliches Zitat:

"...Die Auszahlung der Zinsen an die Genussrechtsinhaber für das Geschäftsjahr 2012 erfolgte sowohl aus Erträgen der Emittentin als auch aus der Aufdeckung stiller Reserven. Die stillen Reserven entstehen dadurch,
dass die Emittentin ihr Sachanlagevermögen (insbesondere ihre Windparks)
zu Herstellungskosten bilanzieren muss, der Markt- bzw. Verkehrswert des
Sachanlagevermögens die Herstellungskosten jedoch übersteigt.
Nach freiem Ermessen der Geschäftsführung der Emittentin können bei
Ausreichender Liquidität der Emittentin auch zukünftig über die festgestellten Jahresüberschüsse hinaus Ausschüttungen bzw. Zinsgutschriften
an die Anleger vorgenommen werden. Grundsätzlich muss die Emittentin in diesem Fall jedoch nachweisen, dass nicht durch Jahresüberschüsse
gedeckte Grundverzinsungen und Überschussbeteiligungen des Genussrechtskapitals durch entsprechende stille Reserven abgesichert sind..."

Gegen diese großzügige Formulierung und selbige weite Auslegung muß man erst Mal den stichhaltigen gegenbeweis antreten !
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): V.L.-HH  (05.04.14 19:59:27)
Beitrag: 2,028 von 8,772 (ID:46773329)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE