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Tatsache ist, dass Prokon in 2012 und 2013 nach den vom damaligen Geschäftsführer Rodbertus erstellten Bilanzentwürfen hohe Verluste geschrieben hat. Diese Zahlen werden sich mit Sicherheit nicht verbessern, wenn die Wirtschaftsprüfer mit ihrer Arbeit fertig sind. Bei Verlusten kann man keine Gewinnbeteiligung ausschütten. Oder siehst du das anders?

:confused:
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): Schliemann  (05.04.14 21:10:49)
Beitrag: 2,044 von 8,772 (ID:46773531)
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