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[posting]46774917[/posting])für alle interessierten Mitdiskutanten, die selber etwas zu sagen haben, sich nicht auf dem Level der persönlichen Angriffe befinden(

Thema: "Inso.Verw.-Rückforderungen an GRI, incl. schon ausgeschiedener ?"

Ich glaube auch nicht, das 2011 nochmal ernsthaft tief nachgeforscht wird.
Es gibt eine Take&Maracke-testierte Bilanz mit 2,5Mio.€ Plus, auch wenn diese isoliert gültig ist für die maßgebliche Emittentin.
Wie schon ein Controlling-Professor in der CAPITAL-Titelstory darlegte, kam dieses knapp ausgeglichene Ergebnis wohl nur durch Unternehmensgruppenintern überhöhte Rechnungsstellungen der verflochtenen Firmen zu Stande.

Betrachten wir also den Problemfall 2012 lt. HGB-GuV-Entwurf v. 6.12.'13.
+79,7Mio.€ Gesamtleistung(Umsatz+Bestandsveränderungen+aktivierteEigenleistungen+sonstigeErträge) -0,2Mio.€ Material
= +79,5Mio.€ Rohergebnis -12,1Mio.€ Personal -38,6Mio.€ allg.Aufwendungen = +28,7Mio.€ operativ(EBITDA) -29,2Mio.€ AfA
= -0,5Mio.€(EBIT) +25,7Mio.€ Zinsen u. ähnliche Erträge(<Polen,Magdeburg,Torgau) –26,1Mio.€ Abschreibungen Finanzanlagen –ca.2Mio.€ Zinsen (<letzte Bank) = -2,9Mio.€ Zwischenergebnis n e g a t i v !!!
Wie kann ich darauf noch guten Gewissens an Anleger ungefähr 85,2Mio.€ 6%Zins+2%Gewinn=8% ausschütten ??
Danach habe ich ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit(EGT) -88Mio.€
Zuzüglich sich bereits abzeichnendes dramatisches außerordentliches Ergebnis -32,9Mio.€ = vorläufig(EBT) -121Mio.€
Steuern -7,9Mio.€ = endgültig(EAT) -128,8Mio.€ > deswegen hat man versucht von Frühsommer bis Advent Zeit zu gewinnen.

Per normaler und kalkulatorischer Buchungen weiß ich doch unterjährig 11x ziemlich genau wo ich wirklich stehe.
Vor Weihnachten '12 habe ich die defizitäre Nov.-BWA, wie kann ich da nach Neujahr einfach 2-stellige Millionen-Beträge auszahlen, mit der Konsequenz eines noch größeren 3-stelligen Lochs incl. in der folgenden Bilanz ebenfalls 3-stellig negatives Eigenkapital ???

Kfm. (hanseatisch) seriös wäre nach der Dez.'12-BWA Mitte Jan.'13 eine weiter präzisierte Hochrechnung.
Habe ich ein ausreichend p o s i t i v e s Ergebnis, no problem, fließen gemäß Werbung die beiden Renditen in voller Summe Ende Jan.
Kommen mir mit Verantwortungsbewußtsein Zweifel ob es im geprüften Jahresabschluss noch tatsächlich reichen kann,
gibt es vorsorglich nur einen angemessenen Abschlag*.
Ende März ist die Bilanz fertig, Ende April neutral abgesegnet, Ende Mai wird die Differenz zu den nun korrekten Beträgen überwiesen.
*Das erführe die kritische (Fach-)Presse, damit käme natürlich sofort die funtionierende Geldsammel-Maschinerie ins stocken.

Das bedenkliche Spiel sieht für das 1.Hj.’13 vom Prinzip identisch aus, mit ähnlichen Werten.

Um diese bei jeder Quartalsanalyse bekannte Klippe zu umschiffen,
hat sich die PROKON-GL sehr geschickt einen sie entlastenden Freibrief von den Kapitaleinlage-Kunden erteilen lassen:

http://www.prokon.net/downloads/GR_Bedingungen.pdf
Seite -3- §5 Grundverzinsung, Beteiligung an Jahresüberschüssen und Jahresfehlbeträgen
Seite -5- §8 Rückzahlung
Ergo alles im Ermessen der GFs.

Wen interessiert in der Itzehoer Verwaltungszentrale für das Anlagevermögen der handelsrechtliche Buchwert
aus Anschaffungskosten abzüglich steuergesetzlicher Abschreibung für Abnutzung,
läßt sich doch jegliche Unterdeckung(incl. drohender buchmäßiger Abwertung der GR)
mit angeblichen STILLEN RESERVEN aus fiktiven Marktpreisen ohne Sachverständigengutachten virtuell bis virtuos füllen...
Ich hebe einmalig ein vermeintliches Delta ohne wirklichen Verkauf als quasi Zukunftsvorgriff.
(das erinnert mich spontan an Statistik-Kosmetik der Autohersteller durch die berühmten Tageszulassungen vor Stichtag)
Juristischer Angriffspunkt ist die potentielle Verletzung der Nachweispflicht/2xWP-Ablehnungen, s. hier S.203 Nr.2028 AGB-Auszug.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): V.L.-HH  (07.04.14 13:33:12)
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