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[posting]46779121[/posting]VolkerLangeHH


Deine Einwendungen zu 2012 sind zwar mal grundsätzlich richtig, haben aber nur bedingt etwas mit der Aussage "wieso wurde ausgezahlt" zu tun.

Normalerweise erfolgt die Auszahlung von Zinsen auf Genusscheine immer für das vergangene Geschäftsjahr, d.h. in 2012 für 2011. Es müsste also erstmal festgestellt werden, ob dies bei Prokon der Fall ist oder nicht.

Dann gibt es das Geschäftsjahr 2012 mit deinen aufgeführten Kennzahlen. Nach Prokon ist aber das Ergebnis unter dem Strich positiv und daher hätte es durchaus eine Auszahlung in 2013 geben können.
Ich bin mir nicht sicher, nach welcher Rechnungslegung grundsätzlich Ausschüttungen für Genussschein vorzunehmen sind. Bei den Banken gilt der HGB Abschluss und nicht IFRS und das hat in den vergangenen Jahren zu grosser Verunsicherung geführt. (Eurohypo lässt grüssen)
Zwar haben wir auch noch keinen 2013 HGB Abschluss, nur sind ja hier in 14 auch noch keine Zahlungen geleistet worden.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): mopswombard  (07.04.14 15:04:56)
Beitrag: 2,060 von 8,772 (ID:46779665)
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