Fenster schließen  |  Fenster drucken

Es geschehen noch Zeichen und Wunder.

Das OLG Frankfurt widerspricht bei Didier dem LG Frankfurt, das keine Erhöhung der Abfindung von 94,50 Euro pro Aktie vorsah.

Der 3-Monatsdurchschnittskurs kann wegen der Marktenge nicht herangezogen werden. Außer dem LG Frankfurt hat das jeder so gesehen.

Es gab einen reinen Beherrschungsvertrag. Deshalb hat die HV jedes Jahr über die Höhe der Dividende entschieden. Festgelegt war aber ein Mindestbetrag, der nicht unterschritten werden durfte. Die Bestimmung des Unternehmenswerts durch Kapitalisierung des Mindestbetrags ist nicht zulässig, wie das das LG Frankfurt gemacht hat. Genau meine Meinung.

Dann gibt es noch paar Punkte.

So sieht das OLG Frankfurt keine Notwendigkeit für die Wachstumsthesaurierug in der Phase der ewigen Rente, da eh schon der Großteil des Gewinns thesauriert wird. Genau meine Meinung.

Der Vergleichsvorschlag liegt bei 110 Euro.
 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): Kalchas  (07.04.14 18:09:53)
Beitrag: 2,708 von 5,554 (ID:46780997)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE