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[posting]46788707[/posting]@noch-n-zocker

Klagen wegen Prospekthaftung und der gleichen sind meiner Ansicht nach sehr erfolgversprechend (siehe deine Ausführungen zu GR) aber wahrscheinlich volkommen sinnlos. Es sei den du willst CR persönlich verklagen.

Wenn du Prokon verklagst, dann verklagst du immer die insolvente Prokon reg...
Also den Emittenten der GR. Der hat aber mit Eroffnung der Insolvenz keinerlei Vermögenserte. Und wo nichts ist, kannst du ach mit gewonnener Klage nichts holen.

Selbst wenn du deine Klage also gewinnst, ist es fraglich, ob du den Anspruch über die Hüde Insolvenzrecht heben kannst, und damit deine Forderungen im Rang aufwerten. Bleibt der Rang gleich hast du umsonst gewonnen.

Normalerweise ist unter anderem Sinn und Zweck des Insolvenzrechts, dass gewonnene Klagen gegen die insolvente Firma nicht auf die Insolvenzmasse bzw. die Firma in Insolvenz durchschlagen.

D.h. nach Insolvenzanmeldung bzw. Eröffnung sind Klagen in der Regel sinnlos.

Mögliche Ausnahme z.B:

Weiterführung der insolventen Firma nach Sanierung in der Insolvenz
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): Querdenker05  (08.04.14 20:59:40)
Beitrag: 2,081 von 8,772 (ID:46788879)
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