Hallo, bei Google gab es am 2.4.2014 einen Aktiensplit 1 : 1. Durch den Split halbierte sich der Wert der Google- Altaktien A0B7FY, und zum Ausgleich kam die gleiche Zahl Google-Split-Aktien A11UNH hinzu. Das Vermögen der Aktionäre blieb unverändert. Der einzige Unterschied zwischen den Altaktien und den Split-Aktien besteht darín, dass letztere kein Stimmrecht verkörpern. Seit 3.4.2014 werden die Split-Aktien A11UNH an deutschen Börsen gehandelt. Erst am 8.4.2014 buchte die Depotbank die Split-Aktien den Google-Aktionären ein, zog aber zugleich auf den Wert dieser neu eingebuchten Split-Aktien Abgeltungsteuer ab, so dass das beim Split unverändert gebliebene Aktionärsvermögen mittels Steuern erheblich vermindert wurde. Auf telefonische Reklamation wurde seitens ING-DiBa behauptet, es habe bei Google keinen Split gegeben, sondern einen "Spin-off", weshalb die Bank auf die neuen Google-Aktien Abgeltungsteuern habe abziehen müssen. Die Behauptung der ING-DiBa vermag nicht zu überzeugen. Es gab bei Google einen Split, keinen Spin-off. Daran kann auch die Tatsache nichts ändern, dass auf die stimmberechtigten Aktien mit stimmrechtslosen Aktien gesplittet wurde. Die urspr. Anschaffungskosten sind auch in diesem Fall nach dem Split gleichermaßen auf alle Google-Aktien zu verteilen. Die Abgeltungsteuer kann nicht rechtmäßig sein, weil das Vermögen der Aktionäre durch den Split keinen Wertgewinn erfuhr. Auch in der Tatsache, dass die Split-Aktien kein Stimmrecht bekamen, liegt keinerlei werterhöhender Faktor. Diese Besteuerung kann niemals rechtmäßig sein. Gute Nacht guensing |
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aus der Diskussion: | Aktiensplit bei Google mit Abgeltungsteuer bei ING-DiBa |
Autor (Datum des Eintrages): | guensing (08.04.14 21:10:49) |
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