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Hallo,
bei Google gab es am 2.4.2014 einen Aktiensplit 1 : 1.
Durch den Split halbierte sich der Wert der Google-
Altaktien A0B7FY, und zum Ausgleich kam die gleiche
Zahl Google-Split-Aktien A11UNH hinzu. Das Vermögen
der Aktionäre blieb unverändert. Der einzige Unterschied
zwischen den Altaktien und den Split-Aktien besteht darín,
dass letztere kein Stimmrecht verkörpern.
Seit 3.4.2014 werden die Split-Aktien A11UNH an deutschen
Börsen gehandelt.
Erst am 8.4.2014 buchte die Depotbank die Split-Aktien
den Google-Aktionären ein, zog aber zugleich auf den
Wert dieser neu eingebuchten Split-Aktien Abgeltungsteuer
ab, so dass das beim Split unverändert gebliebene
Aktionärsvermögen mittels Steuern erheblich vermindert
wurde.
Auf telefonische Reklamation wurde seitens ING-DiBa
behauptet, es habe bei Google keinen Split gegeben,
sondern einen "Spin-off", weshalb die Bank auf die
neuen Google-Aktien Abgeltungsteuern habe abziehen
müssen.
Die Behauptung der ING-DiBa vermag nicht zu überzeugen.
Es gab bei Google einen Split, keinen Spin-off.
Daran kann auch die Tatsache nichts ändern, dass
auf die stimmberechtigten Aktien mit stimmrechtslosen
Aktien gesplittet wurde. Die urspr. Anschaffungskosten
sind auch in diesem Fall nach dem Split gleichermaßen
auf alle Google-Aktien zu verteilen.
Die Abgeltungsteuer kann nicht rechtmäßig sein, weil
das Vermögen der Aktionäre durch den Split keinen
Wertgewinn erfuhr. Auch in der Tatsache, dass die
Split-Aktien kein Stimmrecht bekamen, liegt keinerlei
werterhöhender Faktor. Diese Besteuerung kann niemals
rechtmäßig sein.
Gute Nacht
guensing
 
aus der Diskussion: Aktiensplit bei Google mit Abgeltungsteuer bei ING-DiBa
Autor (Datum des Eintrages): guensing  (08.04.14 21:10:49)
Beitrag: 1 von 214 (ID:46788967)
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