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Diese Kapitalmaßnahme ist definitiv KEIN Split, da die Aktienzahl nicht einfach verdoppelt wird. Vielmehr handelt es sich (nach deutscher Rechtsauffassung) um eine Ausgabe von Bonusaktien, die steuerpflichtig ist. Schließlich gibt es eine neue WKN.

Ob die Steuerpflicht wiederum gerecht ist, sei dahingestellt - sie existiert jedenfalls.

Zu diesem Thema (Spin-Off-Besteuerung allgemein und Google im speziellen) gibt es bereits Threads.
 
aus der Diskussion: Aktiensplit bei Google mit Abgeltungsteuer bei ING-DiBa
Autor (Datum des Eintrages): JuliaPapa  (08.04.14 21:56:00)
Beitrag: 2 von 214 (ID:46789241)
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