Bei dem Google-Aktiensplit vom April 2014 handelt es sich laut ausdrücklicher Angabe von Google und der Börse Nasadaq wie auch nach dem wirtschaftlichen Charakter um einen Split nicht um Spom-off oder Ausgabe von Bonusaktien. Spin-off würde voraussetzen, dass von der Aktiengesellschaft Aktien einer anderen Aktiengesellschaft auf die Aktionäre übertragen werden. Bonusaktien würden begrifflich erfordern, dass es einen Bonus, also etwas Gutes für die Aktionäre gibt. Von all dem kann keinerlei Rede sein. Es geht nicht an, mit formaljuristischen Tricks aus dem wirtschaftlich unveränderten Vermögen deutsche Steuern nur deshalb herauszupressen, weil die Aktien sich im Stimmrecht und in der Wertpapierkennnummer unterscheiden. So eine wirtschaftsfremde Betrachtung zwecks ungerechtfertigter Begünstigung des Fiskus kann wohl nur Deutschen einfallen... |
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aus der Diskussion: | Aktiensplit bei Google mit Abgeltungsteuer bei ING-DiBa |
Autor (Datum des Eintrages): | guensing (08.04.14 23:35:37) |
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