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Bei dem Google-Aktiensplit vom April 2014 handelt es sich laut ausdrücklicher Angabe von Google und der Börse Nasadaq wie
auch nach dem wirtschaftlichen Charakter um einen Split
nicht um Spom-off oder Ausgabe von Bonusaktien. Spin-off
würde voraussetzen, dass von der Aktiengesellschaft Aktien
einer anderen Aktiengesellschaft auf die Aktionäre übertragen
werden. Bonusaktien würden begrifflich erfordern, dass es einen
Bonus, also etwas Gutes für die Aktionäre gibt. Von all dem
kann keinerlei Rede sein. Es geht nicht an, mit formaljuristischen
Tricks aus dem wirtschaftlich unveränderten Vermögen deutsche
Steuern nur deshalb herauszupressen, weil die Aktien sich
im Stimmrecht und in der Wertpapierkennnummer unterscheiden.
So eine wirtschaftsfremde Betrachtung zwecks ungerechtfertigter
Begünstigung des Fiskus kann wohl nur Deutschen einfallen...
 
aus der Diskussion: Aktiensplit bei Google mit Abgeltungsteuer bei ING-DiBa
Autor (Datum des Eintrages): guensing  (08.04.14 23:35:37)
Beitrag: 3 von 214 (ID:46789677)
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