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Bei dem Google-Aktiensplit vom April 2014 handelt es sich keineswegs
um einen Spin-off. Für einen Spin-off wäre Voraussetzung, dass die
Aktionäre einer Aktiengesellschaft Anteile aus einer anderen in
deren Eigentum stehenden Gesellschaft bekommen. So etwas war beim
Google-Aktiensplit nicht der Fall. Beim Spin-off ist allerdings
die da immer noch teilweise gebräuchliche Besteuerung auch nicht sachgerecht, weil beim Spin-off ja doch nur ein Gesamtunternehmen
in zwei neue Unternehmen (meist unterschiedlicher Größe) aufgeteilt
wird, was den Aktionären auch keinen wirtschaftlichen Gewinn oder
Vorteil bringt, deshalb eigentlich auch steuerneutral sein müsste.
Der Google-Aktiensplit muss es sowieso sein, alles andere ist wirtschaftlich ungerechtfertigt und fiskalisch unehrlich.
 
aus der Diskussion: Probleme bei Google Split
Autor (Datum des Eintrages): guensing  (08.04.14 23:49:23)
Beitrag: 7 von 289 (ID:46789727)
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