Bei dem Google-Aktiensplit vom April 2014 handelt es sich keineswegs um einen Spin-off. Für einen Spin-off wäre Voraussetzung, dass die Aktionäre einer Aktiengesellschaft Anteile aus einer anderen in deren Eigentum stehenden Gesellschaft bekommen. So etwas war beim Google-Aktiensplit nicht der Fall. Beim Spin-off ist allerdings die da immer noch teilweise gebräuchliche Besteuerung auch nicht sachgerecht, weil beim Spin-off ja doch nur ein Gesamtunternehmen in zwei neue Unternehmen (meist unterschiedlicher Größe) aufgeteilt wird, was den Aktionären auch keinen wirtschaftlichen Gewinn oder Vorteil bringt, deshalb eigentlich auch steuerneutral sein müsste. Der Google-Aktiensplit muss es sowieso sein, alles andere ist wirtschaftlich ungerechtfertigt und fiskalisch unehrlich. |
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aus der Diskussion: | Probleme bei Google Split |
Autor (Datum des Eintrages): | guensing (08.04.14 23:49:23) |
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