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Zu meinem Beitrag Nr. 3 von 23:35:37 möchte ich zum einen den Scchreibfehler "Spom-off" korrigieren; Verzeihung, das heißt natürlich
"Spin-off", und auf einen "Spin-off" kann bei dem Google-Aktiensplit
doch keinesfalls abgestellt werden, nachdem es hier nur Google-Aktien und
keine Aktien anderer Gesellschaft gegeben hat.
Zum anderen darf zu dem Aktiensplit bei Google ergänzend auf Folgendes
hingewiesen werden:
Dieser Google-Aktiensplit hatte nicht die Bedeutung einer Dividende oder von etwas Vergleichbarem. Es wurde kein Geld und auch nichts vergleichbar
Positives aus einem Bilanzgewinn oder als Bonus-Zuwendung oder Ähnliches
an die betroffenen Google-Aktionäre ausgeschüttet. Vielmehr ging es
darum, über diesen Aktiensplit 1 : 1 in zwei unterschiedliche Aktiengattungen Aktionären Stimmrechtsanteile zu entziehen. Das war der
eigentliche Sinn und Zweck der Transaktion, bei der im übrigen das
Kspital von Google und das Vermögen der Aktionäre unverändert bleiben
sollte und im Ergebnis auch blieb. Diesen Sachverhalt einer Reduzierung
von Stimmrechtsanteilen gleich einer steuerpflichtigen Dividende oder
als vergleichbaren Bonus werten zu wollen. ist in wirtschaftlicher
Hinsicht abwegig und steuerrechtlich genauso falsch.
 
aus der Diskussion: Aktiensplit bei Google mit Abgeltungsteuer bei ING-DiBa
Autor (Datum des Eintrages): guensing  (09.04.14 06:50:26)
Beitrag: 4 von 214 (ID:46790033)
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