Zu meinem Beitrag Nr. 3 von 23:35:37 möchte ich zum einen den Scchreibfehler "Spom-off" korrigieren; Verzeihung, das heißt natürlich "Spin-off", und auf einen "Spin-off" kann bei dem Google-Aktiensplit doch keinesfalls abgestellt werden, nachdem es hier nur Google-Aktien und keine Aktien anderer Gesellschaft gegeben hat. Zum anderen darf zu dem Aktiensplit bei Google ergänzend auf Folgendes hingewiesen werden: Dieser Google-Aktiensplit hatte nicht die Bedeutung einer Dividende oder von etwas Vergleichbarem. Es wurde kein Geld und auch nichts vergleichbar Positives aus einem Bilanzgewinn oder als Bonus-Zuwendung oder Ähnliches an die betroffenen Google-Aktionäre ausgeschüttet. Vielmehr ging es darum, über diesen Aktiensplit 1 : 1 in zwei unterschiedliche Aktiengattungen Aktionären Stimmrechtsanteile zu entziehen. Das war der eigentliche Sinn und Zweck der Transaktion, bei der im übrigen das Kspital von Google und das Vermögen der Aktionäre unverändert bleiben sollte und im Ergebnis auch blieb. Diesen Sachverhalt einer Reduzierung von Stimmrechtsanteilen gleich einer steuerpflichtigen Dividende oder als vergleichbaren Bonus werten zu wollen. ist in wirtschaftlicher Hinsicht abwegig und steuerrechtlich genauso falsch. |
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aus der Diskussion: | Aktiensplit bei Google mit Abgeltungsteuer bei ING-DiBa |
Autor (Datum des Eintrages): | guensing (09.04.14 06:50:26) |
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