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[posting]46788879[/posting]Deine Argumente sprechen gegen mein laienhaftes Rechtsempfinden. Wenn Du recht hättest, dann würden also mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle GRI-Ansprüche gegen das Unternehmen gleichgestellt (bzw. wären von der persönlichen Einschätzung des IV abhängig, weil man dagegen nicht mer klagen kann) und alle Werbeaussagen der Klageanwälte, dass man seine Gläubigerposition durch eine erfolgreiche Prospekthaftungsklage verbessern kann, wären glatt gelogen.

Quellen zur Unterlegung unserer unterschiedlichen Standpunkte habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, hast Du da was Konkretes? Prokon wird eine ungemein lehrreiche Story werden.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): noch-n-zocker  (09.04.14 09:46:41)
Beitrag: 2,086 von 8,772 (ID:46790915)
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