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[posting]46789211[/posting]angebliche rechtliche Ansprüche könnten tatsächlich ins Leere laufen !

www.sjpp.de Seite 1 letzter Absatz:
"Verfahrensinformation (2. Aktualisierung)Hamburg, den 27.03.2014
Zum Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH

...Gestern hat das Amtsgericht Itzehoe zur Absicherung der Betriebsfortführung die starke vorläufige Insolvenzverwaltung beschlossen und ein Verfügungsverbot für die Geschäftsführung von PROKON angeordnet. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist damit vollständig auf mich als vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Dies hat auch zur Folge, dass laufende Rechtsstreitigkeiten gegen PROKON unterbrochen sind. Klageverfahren von Genussrechtsinhabern werden nicht fortgeführt; neue Klagerhebungen sind unzulässig..."

 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): V.L.-HH  (09.04.14 10:07:22)
Beitrag: 2,087 von 8,772 (ID:46791123)
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