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[posting]46792127[/posting]dazu heist es

Gemäß den Genussrechtsbedingen wird ein Jahresfehlbetrag zunächst dem Eigenkapital zugewiesen; darüber hinaus gehende Verluste werden dem Genussrechtskapital zugewiesen. Ohne Berücksichtigung einer Verlustbeteiligung beträgt der Jahresfehlbetrag T€ 128.822. Dem Eigenkapital wurden zunächst T€ 21.961 zugewiesen (vgl. oben) und der verbleibende Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 106.861 wurde dem Genussrechtskapital zugewiesen und führte hier zu einer entsprechenden Verminderung.

Gemäss 2012er Bilanz gab es 1050 eingesammeltes Genusskapital, welches aktuell mit 925 Mio. bilanziert wird. Nach meiner Logik bedeutet dies, ein 100% Anteil war am 1.1.2013 rd. 88% wert.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): mopswombard  (09.04.14 13:27:19)
Beitrag: 2,092 von 8,772 (ID:46792643)
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