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[posting]46791999[/posting]Warum ausgerechnet jetzt diese verwirrende Nummer für die Emittentin P.R.E. GmbH ??

Normalerweise Verpflichtung Veröffentlichung 2012 bis 31.12.2013.
Anfang Jan.'13 automatischer Mahnlauf mit kleiner Gebühr u. paar Wochen Nachfrist mit ein paar tausend Euro Bußgeldandrohung.
Ausgesetzt durch Inso.-Antrag !

Versehen oder Absicht...:
ein unbedarfter Mitarbeiter ? Penzlin-Team ? der WP um seinen guten Ruf der in Frage* stand zu rehabilitieren ? xxx ?
*=s. die ganzen unpassenden CR-Behauptungen, sinngemäß "nicht einig geworden"

Die Bilanz datiert v. 16.1.'14, die TAKE&MARACKE Testat-Verweigerung Fr. Grandt(2011 noch abgesegnet) v. 14.2.'14:

"Versagungsvermerk des Abschlussprüfers
...
Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts aus folgendem Grund nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil abzugeben: Die Geschäftsführung hat uns mit Schreiben vom 5. Februar 2014 mitgeteilt, dass wir keinerlei Informationen, Unterlagen oder Auskünfte mehr erhalten werden. Dies umfasst sowohl bereits angeforderte und noch ausstehende sowie ggf. auch noch weitere Unterlagen und Auskünfte, die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind. Insbesondere ist es uns aufgrund fehlender Unterlagen nicht möglich, mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses zu Recht unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden ist. Aufgrund der Bedeutung des dargestellten Prüfungshemmnisses versagen wir den Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfung hat -unter Berücksichtigung des oben dargestellten Prüfungshemmnisses- zu folgenden Einwendungen geführt, die in ihrer Gesamtheit ebenfalls zu einer Versagung des Bestätigungsvermerks geführt hätten:

- Der Lagebericht vermittelt insgesamt kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und entspricht damit nicht den gesetzlichen Vorschriften.
- Der Anhang enthält nicht alle nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben, insbesondere fehlen Angaben nach § 265 Abs. 2 Satz 2 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB, §285 Nr. 11a HGB, § 285 Nr. 24 HGB und § 285 Nr. 29 HGB.
- Die nach § 268 Abs. 2 HGB im Anhang dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens steht nicht mit den übrigen Angaben im Jahresabschluss in Einklang.
- Die Vorschriften bezüglich des Ausweises bestimmter Posten im Jahresabschluss entsprechend der §§ 266 Abs.2 und 3 sowie 268 HGB und §§ 275 Abs. 2 sowie 277 HGB wurden nicht vollumfänglich beachtet.
..."

Wieso hat man sich dieses peinliche outing jetzt noch 4 Wochen vor korrektem vorl.IV-Bericht angetan ???
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): V.L.-HH  (09.04.14 13:35:23)
Beitrag: 2,093 von 8,772 (ID:46792695)
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