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[posting]46796829[/posting]Bei der Bilanz der PROKON REGENERATIVE ENERGIEN GmbH fällt mir noch restliches auf:
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4.) LAGEBERICHT
5. Ausblick 5.1 Windenergie

S e r i e n p r o d u k t i o n der PROKON Windenergieanlage P3000
Der Prototyp der eigenen Windenergieanlage der Gesellschaft wurde im Sommer 2013 errichtet. Der zweite Prototyp wird zum Jahreswechsel 2013/2014 am Standort Nortorf (Schleswig-Holstein) errichtet. Die Errichtung der Nullserie erfolgt voraussichtlich im 1. Halbjahr 2014.
Mitte 2014 ist der Beginn der Serienproduktion mit ca. 25 Anlagen vorgesehen. Zusätzlich wird voraussichtlich in 2014 eine Generator-Endmontagehalle in Betrieb genommen. Ab 2015 wird mit einer Erhöhung der Jahresproduktion auf 50-75 Anlagen gerechnet. Zur Erhöhung der Fertigungstiefe soll ab 2015 zusätzlich eine eigene Rotorblattproduktion aufgebaut werden. Die Serienproduktion soll ab 2016 auf etwa 100 Anlagen pro Jahr erhöht und ab dem Jahr 2018 ihre maximale Auslastung von 200 Anlagen pro Jahr erreichen. Insgesamt wird für die Anlagen- und Rotorblattproduktion sowie die Generatorendmontage bis einschließlich 2016 ein Personalbedarf von etwa 250 Mitarbeitern erwartet.
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5.) ANHANG
D. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz

12. Die Verbindlichkeiten gegenüber K r e d i t i n s t i t u t e n in Höhe von 68,227Mio.€ sind wie folgt besichert:
- Sicherungsübereignung der mit Bankdarlehen finanzierten Windkraftanlagen einschließlich der Rechte und Ansprüche für Kabel und Wegerechte
- Abtretung der Einspeiseerlöse aus dem durch die mit Bankdarlehen finanzierten Windkraftanlagen produzierten Strom
- Abtretung aller Rechte und Ansprüche aus Maschinen- und Betriebsunterbrechungsversicherungen der mit Bankdarlehen finanzierten Windkraftanlagen
- Entnahmebeschränkungen und Verpfändung von Bankguthaben und Liquiditätsreserven
- Verpfändung der Anteile an einer separaten Umspannwerkgesellschaft (Arzberg)
II. Haftungsverhältnisse
1. Verschmelzungsbedingt verbleibt für in 2005 veräußerte Kommanditbeteiligungen eine Haftung gemäß § 160 i.V.m. § 172 Abs. 4 HGB für die bis zum Ausscheiden begründeten Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 0,3Mio.€.
2. Für die Geschäftstätigkeit der polnischen Tochtergesellschaft (PROKON New Energy Poland Sp. z.o.o.) wurden Bürgschaften im Rahmen von Projektrechtskäufen abgegeben.
3. Es bestehen Eventualverpflichtungen aus der gesamtschuldnerischen Haftung für die PROKON Umspannwerk Arzberg GmbH & Co. OHG.
4. Die Gesellschaft haftet für Verbindlichkeiten der ehemaligen Gesellschaften der PROKON-Unternehmensgruppe in Höhe von insgesamt 4,568Mio.€ (Valuta 31.12.2012 3,45Mio.€). Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich um jährlich fällige Entschädigungszahlungen für Grundstücksbeeinträchtigungen über einen Zeitraum von 25 Jahren. Die Verbindlichkeiten sind durch Eintragung von Reallasten auf im Eigentum befindlichen Grundstücken besichert.
5. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB für das Geschäftsjahr 2012 bestehen dahingehend, dass die Gesellschaft Bürgschaften gegenüber unterschiedlichen Sicherungsnehmern abgegeben hat: 4x
- Ferner wurden die nachfolgenden Abtretungen vorgenommen: 4x
- Darüber hinaus wurden folgende Sicherungsübereignungen vorgenommen: 3x
- Weiterhin wurden Rangrücktrittserklärungen wie folgt abgegeben: 2x
- Ferner wurden Rückbürgschaften in Höhe von insgesamt 3,47Mio.€ gegenüber der Winterthur Versicherung und der Zürich Versicherung im Rahmen von Rückbauverpflichtungen unterschiedlicher Windparkprojekte abgeben.
- Darüber hinaus wurden folgende Nachrangerklärungen abgegeben: 2x
- Daneben bestehen Verpfändungen von Guthaben an unterschiedliche Kreditinstitute im Rahmen der Gewährung von Avalkrediten und zur Absicherung der Geschäftsverbindung. Ferner besteht eine Verpfändung im Rahmen eines Mietvertrages für ein Projektierungsbüro.
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D.h. auch für die polnische Tochter-Fa. bzw. deren Lieferanten sind die BS aus IZ seit 22.1'14 nichts mehr wert.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): V.L.-HH  (10.04.14 01:15:08)
Beitrag: 2,104 von 8,772 (ID:46797149)
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