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@VolkerLangeHH

Der Mann mit den Wetten.

Ich wette als Zusammenfassung meines vorherigen Beitrags:

Es wird keine Rückforderungen gegenüber GRI oder ex GRI geben.
Weder ausgezahlte Zinsen, noch gekündigtes GR Kapital, dass zu 100%
ausgezahlt wurde.

Einschränkung der Wette:
Gilt nicht für zurückgezahltes GR Kapital falls der Inso. Verw. fest stellt, das kurz vor Insolvenzanmeldung eine bestimmte GRI Gruppe bevorzugt Geld erhalten hat. Z.B. Prokon Mitarbeiter einschließlich CR selbst und oder nahestehende Verwandte.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): Querdenker05  (10.04.14 18:50:45)
Beitrag: 2,118 von 8,772 (ID:46802705)
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