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[posting]46801751[/posting]Dann lasse es doch und versuche dich an der Diskussion mit vernünftigen Beiträgen zu beteiligen. Dieser Anlegerrückerstattungsschwachsinn ist schon vor Monaten diskutiert worden und als unwahrscheinlich betrachtet worden. Das es Anwälte gibt, die einfach nur Geldgeil sind und von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, ist bei Insolvenzen nichts Neues. Immer mit dem Gesetz winken, hilft auch nichts, denn du musst es zuerst beweisen.

Es gibt aber nicht viel zu beweisen, mit Ausnahme der 13er Bilanz.Und dann sind da noch die Genussrechtsbedingungen. Lies Sie doch mal in Ruhe durch und wenn du dann, wohlgemerkt im Gesamtkonsens, etwas findest, sehr gut. Die sind nämlich so wachsweich, das alle von Prokon getätigten Aus- und Rückzahlungen vertretbar sind.

Und wenn es denn nicht so wäre, auf welcher Grundlage willst du denn ein Rückzahlung von GR`s vorhanden? Prokon war nicht Pleite, wird auch aufgrund der Struktur so gut wie nie Pleite gehen. Der Anwalt müsste mir als Anleger das Gegenteil nachweisen. Na gute Nacht bei Genussrechten. Da haben sich aber schon einige , mit Sicherheit intelligentere Menschen als Du und ich, an diesen Wunschvorstellungen bei anderen Nachrangpapieren verhoben.
Und im übrigen, über was reden wir? Es wurden, wenn überhaupt, rd. 12% zuviel ausgezahlt. Dafür will dann der Insoverwalter Klagen z.L. der Allgemeinheit ? Wohl ein bischen sehr unwahrscheinlich.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): mopswombard  (10.04.14 19:40:39)
Beitrag: 2,119 von 8,772 (ID:46803119)
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