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@mopswombard

Wie du aus meinen 2 vorherigen Beiträgen siehst bin ich mit dir im Ergebniss einer Meinung. D.h es wird keine Rückforderungen geben.

Allerdings nicht, weil der Inso. Verw. kein Recht hat, sondern weil er vermutlich auf sein Recht verzichten wird.

Ja es stimmt laut GR Bedingungen mögen die Auszahlungen noch okay gewesen sein, da sie auf stille Reserven gebucht wurden, die so wohl nur in der Phantasie bestehen.

War dieser Trick aber rechtlich zulässig? Meiner Ansicht nach nicht. Es wurden Verluste verschleiert und damit Auszahlung von Zinsen unrechtmäßig.
Schließlich war ja kein WP mehr bereit die 2012 Bilanz zu testieren. Also spätestens ab Anfang 2013 wurde das Eis für Prokon immer dünner.

Nach deiner Argumentation kann man in der GRI Bedingungen im Kleingedruckten ja auch folgendes schreiben. Falls wir keine Gewinne erwirtschaften, kaufen wir halt ein par Lose und als Vorausgriff auf die zu erwartenden Lotteriegewinne schütten wir halt Zinsen aus. Ziehen wir nicht das große Los, na ja den war`s halt ein Ponzi Schema. Betrug unzulässig nie im Leben.

Wäre Prokon nicht insolvent, würden viele GRI genau in dieser Richtung klagen und Rückabwicklung verlangen. Bekommen sie recht? Wahrscheinlich ja.

Nur aufgrund der Insolvenz haben sich diese Klagen jetzt wohl erübrigt. Damit weitgehend Ruhe an der Juristenfront. Es sei denn du willst auf eigene Kosten einen Toten verklagen. Falls er wiederaufersteht griegst du eventuell sogar Geld.

Diese Ruhe will der Inso. Verw. wahrscheinlich nicht brechen.

Ob es Betrug zu beweisen gibt, ist außerhalb des Inso. Verfahrens eine Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Was da raus kommt werden wir sehen.

Fehler des Unternehmens wohl mit Sicherheit ja, aber so gravierend, dass Sie privat gegen CR und Co. durchschlagen? Spannende Frage.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): Querdenker05  (10.04.14 20:03:06)
Beitrag: 2,120 von 8,772 (ID:46803345)
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