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ein paar Gedanken dazu.

Wenn die Insolvenz eröffnet wird, wird der Insolvenzverwalter eine Eröffnungsbilanz erstellen. Und einen Jahresabschluss einen Tag vor der
Insolvenzeröffnung.

Masse ist da, sonst würde das Insolvenzverfahren nicht eröffnet.

Der Insolvenzverwalter wird zusehen, alle Forderungen für die Masse einzusammeln und die Gläubiger gemäß der Insolvenztabelle - sofern sie ihre Forderungen anmelden - dann auch nach entsprechenden Prioritäten befriedigen. Und natürlich was die Masse zulässt.

Gegen die insolvente Firma zu klagen ist sicher nutzlos. Inwiefern CR zur Rechenschaft gezogen werden kann, dass kann m. E. nur die Staatsanwaltschaft herausfinden.

Bei einer stinknormalen Gmbh, in der die Gesellschafter nicht mit persönlichen Bürgschaften in der Haftung stehen, wird nur mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet.

Es gibt auch eine Durchgriffshaftung. Gesetzliche Regelungen gibt es dafür - soweit ich weiß - nicht, das wird wohl vor Gericht entschieden,
wenn ich das richtig verstanden habe.

"Zu beachten ist, dass es keinen gesetzlichen Regelungen für die Durchgriffshaftung gibt. Sie entwickelte sich vielmehr aus der Rechtsprechung sowie der Literatur heraus und dient dem Zweck des Schutzes eines redlichen Geschäftsverkehrs. Dies bedeutet, dass Gläubiger davor geschützt werden sollen, dass sie in unredlicher Weise geschädigt werden. Demzufolge ist ein Durchgriff auf die Gesellschafter in jenen Fällen möglich, wenn die rechtliche Selbstständigkeit der Gesellschaft von einem Gesellschafter oder von einem anderen Unternehmen rechtswidrig ausgenutzt oder das Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wird."

Quelle: Juraforum ... da steht auch noch mehr über die Durchgriffshaftung

Ich sehe das so, dass der Insolvenzverwalter nach Eröffnung schaut, was er
an Masse einsammeln kann. Dass er sich vor Rechtsstreitigkeiten scheut, das seh ich nicht, weil er auch Anwalt in einer Kanzlei ist und er wird sicher schauen, dass er Prozesse, die er meint zu gewinnen auch durchzieht.

Ich glaube eher nicht, dass es ihn interessiert, ob irgendwelche GRI gegen CR vorgehen. Meiner Meinung nach kann das nur strafrechtlich (Betrug) sein und folgend zivilrechtlich (Schadensersatz) sein.

Und ob und welche Zinsen er zurückfordert ... er wird das nicht ohne rechtliche Grundlage tun.

Liebe Grüße
usch
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): monster_mom  (10.04.14 23:17:41)
Beitrag: 2,125 von 8,772 (ID:46804715)
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