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Zitat von Querdenker05: @rmx-1

Was Penzlin macht weiss ich nätürlich nicht. Nur ich an Penzlins Stelle würde es definitiv nicht machen, es sei denn ich bin gesetzlich dazu gezwungen. Frage hat er nur das Recht oder ist es seine Pflicht?? Kann er oder muss er?

Natürlich würde eine Rückforderung die Insolvenzmasse erhöhen allerdings nicht dramatisch. Es ist ja immer auch die Frage wieviel % der GRI haben ausschütten lassen, wieviel haben thesauriert deren Forderungen entsprechend gekürzt werden müssten. Im Endeffekt wird aber alles Geld was du von GRI einsammelst wieder an GRI ausgeschüttet, natürlich abzüglich der Verwaltungskosten des IV. Innerhalb der Gesamtmasse der GRI + ex GRI kommt es also nur zu einer kostentreibenden Umverteilung.

Erzeugst du damit mehr Gerechtigkeit? Aus Sicht derer die am Ende mehr bekommen ja, aus sicht derer die mehr zahlen als sie bekommen nein, und die, die nur Zahlen, weil ex GRI werden dir die Pest an den Hals wünschen.

Falls Penzlin es macht, obwohl er nicht verpflichtet ist, dann in meinen Augen nur wegen: Höhere Masse trifft auf geringere Forderungen, daraus folgt deutlich bessere Quote und insgesamt unter Einbeziehung und Abrechnung des Aufwands optimiertes Ergebniss für die eigene Kasse. Was unter uns gesagt je nach Sichtweise auch kein schlechter Grund ist.:)

Siehe Fall Madoff:
Da war ja die Kasse leer, am Ende aber durch Rückforderung der zu Unrecht gezahlten Zinsen wieder relativ voll. Tosender Applaus von allen Anwaltskollegen, die an den ganzen Gerichtsverfahren prächtig verdient haben. Tolle Arbeit des IV im Sinne der Gläubiger weshalb er auch fürstlich entlohnt wurde. Und woher hat er das Geld geholt? In der Summe haben die Gläuiger durch das Verfahren nur noch höhere Verluste eingefahren. Aber Grundregel des amerikanischen Systems beachtet: Der Anwalt ist immer und überall der größte Gewinner.


Gut, an die thesaurierten Zinsen habe ich gerade nicht gedacht, aber das ändert nicht viel. Die werden natürlich in dem Fall einfach aus den GR-Büchern gestrichen. Lass es ein Drittel sein, ich weiss es nicht. Dass was real ausgezahlt wurde, dürfte in jedem Fall noch eine dicke zweistellige Millionensumme sein. Die zurückzuholen wird er nicht auslassen. Ich gehe mal davon aus, dass es dabei nicht darum geht, was ihm am bequemsten ist und ob er damit irgendwelche Ex-GRI gegen sich aufbringt - er wird schlicht dazu verpflichtet sein. Und wie Du schon sagst, auch seine Vergütung richtet sich nach der zu verteilenden Masse. Kein Grund also, auf irgendwelche Forderungen zu verzichten.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): rmx-1  (11.04.14 16:02:07)
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