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> Aber die Zielsetzung ist m.E. inzwischen rational und geerdet: 51% GRI/GR-Kapital für die Gläubigerversammlung hinter sich bringen, ggfs. in Kooperation mit SdK et.al. Dort versuchen, den Verkauf der Assets so weit wie möglich zeitlich zu strecken, um die Hoffnung auf höchstmögliche recovery auszuleben. Legitim. Menschlich verständlich.

... aber nicht sehr realistisch. Sie größte Gefahr für Kapital in einer Insolvenz nach Entfernung der alten Geschäftsführung bleibt stets die Masse der teils unbedarften, teils rachsüchtigen, teils illusorisch hoffnungsfrohen, grundsätzlich aber immer schön gegeneinander und oft konsequent emotional und frontal gegen die eigenen Interessen handelnden Kleinanleger - mitsamt ihren freudig und kostenträchtig mit- und gegeneinander agierenden Anwälten.

Beispiele dafür gibts im Dutzend - wo eine Gläubigerversammlung entweder der eigenen Enteignung mehrheitlich zugestimmt hat (wie bei WGF, wo die maximal utopischen Zahlungen bis 2023 weniger als die bis dahin kumuliert auflaufende Zinssumme ausmachen, das Eigenkapital von >200 Mio also im Konsens verschenkt wurde) oder renitent das genaue Gegenteil beschlossen wird (wie bei ESCADA, wo ein Haircut auf 40% erst vehement abgelehnt und erwartungsgemäß dann später für um 15% massenhaft abverkauft wurde). Da scheint absolut zu stimmen, dass die Masse immer genau falsch liegt und für sich maximal ungünstig entscheidet. Dazu kommen dann noch die notorischen Querulanten, die eine Abwicklung mit Klagen und Revisionen um Jahre verzögern - ohne dass dabei für irgendwen außer deren Anwälte etwas Nennenswertes herauskäme.

Grenzgeniales "Ausleben" wäre, wenn sich jemand dazu durchringen könnte, die GS-Insolvenzquoten zukünftig börslich handelbar zu machen - was praktisch eher kein großes Problem darstellt. Skontroführer würden sich um die 1.4 Mrd Volumen vermutlich reißen, der IV müsste nur zustimmen und regelmäßiges Reporting abliefern, einen Zulassungsantrag kann praktisch jeder stellen wenn IV und Makler abgenickt haben. Die Graumarkt-Prospektbeschränkungen zur Übertragbarkeit sind ohnehin fragwürdig, teils hinfällig und sollten daher ohne große Verrenkungen auszuhebeln sein.

Damit wäre aus dubiosem Graumarkt-Öko-Dreck ein solide handelbares Asset geworden, wer aussteigen will oder das Restkapital braucht kann problemlos kurzfristig raus, wer investieren will kann jederzeit reingehen, wer washt kann die Steuergutschrift auf realisierte Verluste verrechnen, wer antizyklisch handelt seine Verluste teils oder ganz kompensieren oder bestenfalls im Zeitlauf sogar noch in Gewinne verwandeln.

Die gehandelten Marktpreise würden mindestens nach einer volatilen Anlaufphase einen relativen Anhalt auf den realen inneren Wert liefern und Illusionen über Restquoten von 85% oder 70& Nennwert in Richtung einer angemessenen Bewertung parallel zu zukünftig veröffentlichten Zahlen und Abwicklungsfortschritten zerstören. Die diversen Amateurvereinigungen, bürokratisch-formaljuristischen Interessenvertreter und emotionalen Querulanten würden an Einfluss verlieren - zugunsten halbwegs nüchterner institutioneller Investoren.

"Zeitlich strecken" und "Hoffnungen ausleben" bringt in der Regel allenfalls endlos blockierende Streitereien und langsam kostenträchtiges zu Tode verwalten - sodass die "höchtstmögliche recovery" nach vielen Jahren zwangsweise passiver Anteilnahme mit ziemlicher Sicherheit noch deutlich geringer ausfällt als bei konsequenter Abwicklung.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): albondy  (15.04.14 20:19:02)
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