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Ich habe 2012 Solarworld Aktien gekauft. Der Kursverlauf seitdem dürfte allgemein bekannt sein. :(

Im Januar 2014 hat Solarworld eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 150 zu 1 durchgeführt; d. h. für 150 alte Aktien (WKN 510840) wurde 1 neue Aktie (WKN A1YCMM) eingebucht. Zum Spitzenausgleich wurden außerdem sog. Teilrechte (WKN A1YCNU) eingebucht; in meinem Fall 0,22 (entsprechend 33 alten Aktien).

Im Februar hat die Bank die Teilrechte "verwertet" und meinem Konto ca. 7 € gutgeschrieben. Aufgrund der deutlich höheren Anschaffungskosten in 2012 ergibt sich ein Verlust, den die Bank in den Verlusttopf "Sonstige" eingestellt hat und nicht wie von mir erwartet in den Verlusttopf "Aktien". Infolge dieser Einstufung wurde seitdem bei Dividendenzahlungen keine Abgeltungsteuer einbehalten.

Ist die Einstufung als "sonstiger" Verlust richtig?
 
aus der Diskussion: Verlust aus Spitzenverwertung Solarworld
Autor (Datum des Eintrages): SkipBoe  (21.04.14 15:08:54)
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