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[posting]46851844[/posting]Ja, das ist richtig.

Die Frage wurde auch bei der Kapitalerhöhung der CoBa gestellt, es ging darum welcher Steuertopf angesprochen wird wenn man die Bezugsrechte verkauft. Viele dachten es wäre der Aktientopf aber letztendlich wurde über sonstige abgerechnet.

Ein Saldo im VVT sonstige ist auf jeden Fall vielseitiger verwertbar als einer im VVT Aktien. Ich denke man geht aus Gründen der Vereinfachung so vor und kommt uns an dieser Stelle ein wenig entgegen. Klagen wird dagegen keiner, zumindest fällt mir kein plausibler Grund ein.

Tatsächlich könnte der Grund die Klassifizierung des Wertpapiers sein. Eine Spitzenregulierung ist nunmal keine Aktie sondern ein kurzfristiges existierendes Finanzinstrument und weist eher den Charakter eines Derivats auf da ein kurzfristiger Weisungstermin einzuhalten ist. Ich gehe zumindest davon aus, daß es die Wahl zwischen Verkauf von Bruchteilen und Zukauf auf eine ganze Aktie gegeben hat.
 
aus der Diskussion: Verlust aus Spitzenverwertung Solarworld
Autor (Datum des Eintrages): Mondbewohner  (21.04.14 17:16:38)
Beitrag: 2 von 2 (ID:46852202)
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