Fenster schließen  |  Fenster drucken

Es gibt von Anfang der Woche eine RA-Einordnung
des 2.HANDELSBLATT-Berichtes in Ausgabe Nr.73 v.Mo.14.4.'14 Rubrik "private Geldanlage" S.34+35 :

http://www.anwalt.de/rechtstipps/prokon-pleite-immer-noch-me…

Interessant zu unserem brisanten Dauer-Thema AfA-Vorschlag16Jahre>EEG20Jahre>Branche20Jahre>PROKON+5
ist der unten dran hängende Kommentar mit Quellen:

"Laufzeit WEA von Ingenieur am 23.04.2014 18:01
Prokon rechnet mit einer Laufzeit von 25 Jahren
(http://www.prokon.net/prokon-transparent/prokon-transparent_…
Die bauaufsichtlich eingeführte Richtlinie des DIBt
(https://www.dibt.de/de/Fachbereiche/data/Aktuelles_Ref_I_1_R…
gibt aber unter Punkt 17.1 idR. 20 Jahre an.
Wenn man die Anlagen weiter betreiben möchte, muss man umfangreiche Nachweise erbringen,
was m. W. nach bisher noch niemand geschafft hat.
Auch in den älteren Auflagen der Richtlinie standen schon die 20 Jahre.
Die wurden auch in die Baugenehmigungen aufgenommen - vergl. z.B. Nds. MBl. Nr. 21/2005 53.2-24 011 Abs. 2.4.
Wenn man die Tabelle der Prokon im Lichte dieser Tatsache betrachtet,
schrumpfen die Verkehrswerte der Anlagen leider stark zusammen."

In der 12er eBundesanzeiger-Bilanz taucht das fragwürdig 1/4 statt üblich 1/5Jahrhundert Abschreibungen wieder genau so auf.
Sind wir also Anfang Mai sehr gespannt auf den vorl.IV-Bericht incl. 13er-JA mit HGB-konformer Methodik WP-testiert !
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): V.L.-HH  (27.04.14 11:54:12)
Beitrag: 2,242 von 8,772 (ID:46881286)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE