Worgaschor, Nach der Einstellung des Geschäftsbetriebes kann die Aktie weiter an der Börse gehandelt werden, nach dem delisting nicht mehr. Ein Verlust muss realisiert werden. Man kann auch noch nach dem Delisting die Aktie auf ein anderes Depot übertragen und den Verlust beim ausbuchen realisieren. Ich denke über eine Klage mit Hilfe eines Aktionärsschützers nach, die Mitgliedsbeiträge sind gering, vielleicht rufe ich auch eine Sammelklage ins Leben und darum verkaufe ich nicht. Wenn ich verkaufe, habe ich keine Berechtigung zum KLAGEN. Die Sache mit den Swaps stinkt zum Himmel! Warum hat Marco Meyer nicht die Betriebskosten drastisch reduziert? Frühere Entscheidungsträger haben sich aus dem STAUB gemacht und sollten noch zur Rechenschaft gezogen werden. Schließlich wurden Millionen mitgenommen. u.s.w. ...... |
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aus der Diskussion: | Vivacon - 100% Chance mit Ansage ! |
Autor (Datum des Eintrages): | HugoH64 (30.05.14 03:13:35) |
Beitrag: | 33,053 von 33,144 (ID:47072112) |
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