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Worgaschor,
Nach der Einstellung des Geschäftsbetriebes kann die Aktie weiter
an der Börse gehandelt werden, nach dem delisting nicht mehr.
Ein Verlust muss realisiert werden. Man kann auch noch nach dem
Delisting die Aktie auf ein anderes Depot übertragen und den
Verlust beim ausbuchen realisieren.

Ich denke über eine Klage mit Hilfe eines Aktionärsschützers
nach, die Mitgliedsbeiträge sind gering, vielleicht rufe ich
auch eine Sammelklage ins Leben und darum verkaufe ich
nicht. Wenn ich verkaufe, habe ich keine Berechtigung zum
KLAGEN.

Die Sache mit den Swaps stinkt zum Himmel!
Warum hat Marco Meyer nicht die Betriebskosten
drastisch reduziert?
Frühere Entscheidungsträger haben sich aus dem
STAUB gemacht und sollten noch zur Rechenschaft
gezogen werden. Schließlich wurden Millionen
mitgenommen. u.s.w. ......
 
aus der Diskussion: Vivacon - 100% Chance mit Ansage !
Autor (Datum des Eintrages): HugoH64  (30.05.14 03:13:35)
Beitrag: 33,053 von 33,144 (ID:47072112)
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