Wenn das so ist, und diese Volumina tatsächlich durch Transaktionen aus dem Umfeld der Unternehmensleitung der StarDSL entstanden sein sollten, wären angesichts der ausgebliebenen Meldung die Tatbestandsmerkmale eines Verstoßes gegen §15a WpHG, S. 1 erfüllt. Dann stünde in Hamburg bald die Staatsanwaltschaft vor der Tür. Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass so offenkundig ungeschickt vorgegangen wurde. |
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aus der Diskussion: | DGAP-News: StarDSL AG verzeichnet bestes Quartal und Tertial in der Neukundengewinnung |
Autor (Datum des Eintrages): | delorean (14.06.14 19:55:02) |
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