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Auf welcher Grundlage sollte denn irgendjemand zivilrechtlich eine Klage einreichen? Weil er oder sie sich auf Basis des Wertpapierprospekts dem Angebot genähert hat? Das wäre doch ein vollkommen unsinniges Ansinnen.

Unbeschadet irgendwelcher Überlegungen in Richtung mutmaßlich doloser Handlungen bei der Gestaltung der Unternehmenskonstrukte: Der Wertpapierprospekt beschreibt die Aktie hervorragend.

Ihn nicht gelesen zu haben dürfte kaum ein Klagegrund sein - höchstens gegen Eltern, Schule oder Uni, die eine angemessene Vorbereitung auf die Widrigkeiten des Lebens versäumt haben könnten. :laugh:

Dabei spielen ggf. auch irgendwelche Verkaufsfördermaßnahmen ominöser Pusherbuden aus der Schweiz wohl keine Rolle. So viel habe ich aus den teilweise recht fundierten Beiträgen in diesem Forum während der letzten Wochen gelernt - eine Chance auf zivilrechtliche Entschädigung für eventuelle (Total-)Verluste dürfte es hier (gerade wegen des sehr offenherzigen Prospektes) nicht geben.

Das zeigen andere hier im Forum umfassend diskutierte, wesentlich drastischere Fälle im Bereich des Freiverkehrs ziemlich deutlich.
 
aus der Diskussion: IKH fette News
Autor (Datum des Eintrages): delorean  (04.07.14 12:31:46)
Beitrag: 21 von 47 (ID:47261032)
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