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Die Beweggründe der Artikel sind erklärbar.
Hier der Link zum Profil der Klingsöhr.

http://klingsoehr.com/_de/assetklassen/health-care/

Wichtig ist das im Kaufvertrag die genauen Eigentumsanteile benannt sind (Gemeinschaftseigentum zu Sondereigentum).
Weiter muss der Einzelmietvertrag mit den Betreiber genau durchleuchtet werden.
 
aus der Diskussion: Pflegeimmobilie als Kapitalanlage
Autor (Datum des Eintrages): valueanleger  (20.07.14 20:30:13)
Beitrag: 10 von 18 (ID:47341710)
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