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Beschluss

Vivacon AG, Köln
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)

Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0006048911, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 23.01.2015 wirksam.

Frankfurt am Main, 23.07.2014

Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung

 
aus der Diskussion: Vivacon - 100% Chance mit Ansage !
Autor (Datum des Eintrages): ZockerFreak  (23.07.14 15:43:39)
Beitrag: 33,139 von 33,144 (ID:47358822)
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