Fenster schließen  |  Fenster drucken

Zitat von GregorStrempel: Die Kritiker meiner Beiträge haben offenbar nicht verstanden worum es mir geht. Es geht doch nicht darum jemanden zu einem aus meiner Sicht wirtschaftlich unsinnigen Prozess zu animieren. Es geht darum, dass aufgrund der unnötigen Aberkennung der Stimmrechte von 15.000 Gläubigern derzeit niemand weiß, ob die anlässlich der letzten Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse wirksam sind und dass dies jetzt erhebliche Risiken für PROKON und deren Gläubiger mit sich bringt.

Auch wenn es meine Kritiker sicherlich nicht gerne hören: Ich sehe noch weitere Risiken.

So frage ich mich z. B., wer eigentlich den Insolvenzverwalter und dessen Handlungen/Entscheidungen überprüft. In erster Linie sollte das der Gläubigerausschuss sein. Der ist aber vorwiegend mit Rechtsanwälten und Personen besetzt, die von den Prokon-Geschäften wenig verstehen dürften und die mit ihren Anträgen auch noch dafür gesorgt haben, dass kritische Stimmen mundtot gemacht werden.

Der Insolvenzverwalter scheint ohnehin noch nicht genau zu wissen, wo die Reise hingehen soll, denn seine Prognose, dass die Gläubiger voraussichtlich mit einer Quote von 30% - 60 % rechnen könnten, zeugt von erheblicher Unsicherheit. Es macht nun aber einmal einen wesentlichen Unterscheid, ob man nur 40 % oder 70 % seiner Forderung verlieren wird und in Anbetracht dessen, dass PROKON in der Vergangenheit erhebliche Verluste erwirtschaftet hat und man bei PROKON immer wieder mit unangenehmen Überraschungen rechnen muss, schließe ich nicht aus, dass der Verlust der Gläubiger letztlich noch deutlich höher liegen könnte.

Auch muss man sich fragen, ob die Gleichstellung der GRI mit anderen Gläubigern eigentlich rechtlich in Ordnung ist. So haben die GRI bewusst eine mit erheblichen Risiken behaftete Genussrechtsbeteiligung gezeichnet und dabei auf (unrealistische) Gewinne spekuliert. Sollen diese Spekulanten jetzt z. B. mit einem Arbeitnehmer oder einem Lieferanten von PROKON auf einer Stufe stehen? Ist so etwas eigentlich moralisch vertretbar?

Mir ist bewusst, dass ich damit weiteren Widerspruch auslösen werde, aber es nutzt nichts, sich nur rückwärtsgewandt an den unbestreitbaren Verfehlungen der ehemaligen Geschäftsführung zu ergötzen oder gar in kollektivem Selbstmitleid zu ergehen. Man muss vielmehr die Zukunft im Auge haben, und alles dafür tun, dass der Schaden für die Gläubiger so gering wie möglich ausfällt und dazu gehört nun auch einmal sachliche Kritik - auch wenn die schwer zu ertragen sein mag.


Wie Sie im selbst geposteten Link nachleses können, waren es nicht 15 Tsd, sondern amtlich festgestellt nur gut 12 Tsd Stimmen, deren freiwillig (und vermutlich größtenteils ahnungslos und unbedarft) an einen Rodbertus-Strohmann abgetretene Stimmrechte vorläufig annuliert wurden.
Die Formulierung "kritische Stimmen mundtot gemacht" schlägt allerdings dem Fass den Boden aus. Wissen Sie eigentlich, worüber Sie reden?

Was das Gericht mit seiner dankenswerten Entscheidung verhindert hat, war nicht eine kritische Auseinandersetzung mit den Konzepten des IV, sondern eine vorhersehbare reine Obstruktionspolitik aus Eigeninteresse durch durch den offensichtlich und zu Unrecht über diese Stimmrechte Verfügenden.

Wer den Insolvenzverwalter und dessen Handlungen überprüft? Ich dachte, Sie sind aus dem Metier.. Dann sollten Sie die Antwort kennen: Gläubigerausschuß, Gläubigerversammlung und Insolvenzgericht haben entsprechende Aufgaben und Kompetenzen. Wer sollte Ihrer Meinung nach noch dazu kommen - CR? :rolleyes:

30 - 60%.. Was werfen Sie dem IV vor? Dass er nicht nach dem ersten Blick in die chaotischen Bücher sagen konnte "54,3%, zahlbar am 1.1.2015!"? Natürlich gibt es erhebliche Unsicherheiten in diesem Verfahren, dass sollte doch nun auch der letzte Träumer begriffen haben. Trotzdem halte ich die Wahrscheinlichkeit für hoch (nach allem was man so zwischen den Zeilen lesen und hören konnte), dass die Quote letztlich eher oberhalb 50% liegen wird als darunter - wenn man Penzlin jetzt in Ruhe arbeiten lässt..

Und die Frage der Gleichstellung der GRI ist juristisch abschliessend beantwortet, egal wie man dazu steht. Das wissen Sie doch auch, oder?

Also nochmal, WARUM wiederholen Sie Ihre gewagten (und teilweise haltlosen) Behauptungen hier so penetrant? Was ist Ihr Interesse?
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): rmx-1  (31.07.14 10:51:13)
Beitrag: 4,191 von 8,772 (ID:47405566)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE