Zitat von GregorStrempel: Die Kritiker meiner Beiträge haben offenbar nicht verstanden worum es mir geht. Es geht doch nicht darum jemanden zu einem aus meiner Sicht wirtschaftlich unsinnigen Prozess zu animieren. Es geht darum, dass aufgrund der unnötigen Aberkennung der Stimmrechte von 15.000 Gläubigern derzeit niemand weiß, ob die anlässlich der letzten Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse wirksam sind und dass dies jetzt erhebliche Risiken für PROKON und deren Gläubiger mit sich bringt. Wie Sie im selbst geposteten Link nachleses können, waren es nicht 15 Tsd, sondern amtlich festgestellt nur gut 12 Tsd Stimmen, deren freiwillig (und vermutlich größtenteils ahnungslos und unbedarft) an einen Rodbertus-Strohmann abgetretene Stimmrechte vorläufig annuliert wurden. Die Formulierung "kritische Stimmen mundtot gemacht" schlägt allerdings dem Fass den Boden aus. Wissen Sie eigentlich, worüber Sie reden? Was das Gericht mit seiner dankenswerten Entscheidung verhindert hat, war nicht eine kritische Auseinandersetzung mit den Konzepten des IV, sondern eine vorhersehbare reine Obstruktionspolitik aus Eigeninteresse durch durch den offensichtlich und zu Unrecht über diese Stimmrechte Verfügenden. Wer den Insolvenzverwalter und dessen Handlungen überprüft? Ich dachte, Sie sind aus dem Metier.. Dann sollten Sie die Antwort kennen: Gläubigerausschuß, Gläubigerversammlung und Insolvenzgericht haben entsprechende Aufgaben und Kompetenzen. Wer sollte Ihrer Meinung nach noch dazu kommen - CR? 30 - 60%.. Was werfen Sie dem IV vor? Dass er nicht nach dem ersten Blick in die chaotischen Bücher sagen konnte "54,3%, zahlbar am 1.1.2015!"? Natürlich gibt es erhebliche Unsicherheiten in diesem Verfahren, dass sollte doch nun auch der letzte Träumer begriffen haben. Trotzdem halte ich die Wahrscheinlichkeit für hoch (nach allem was man so zwischen den Zeilen lesen und hören konnte), dass die Quote letztlich eher oberhalb 50% liegen wird als darunter - wenn man Penzlin jetzt in Ruhe arbeiten lässt.. Und die Frage der Gleichstellung der GRI ist juristisch abschliessend beantwortet, egal wie man dazu steht. Das wissen Sie doch auch, oder? Also nochmal, WARUM wiederholen Sie Ihre gewagten (und teilweise haltlosen) Behauptungen hier so penetrant? Was ist Ihr Interesse? |
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aus der Diskussion: | Prokon Genussrechte |
Autor (Datum des Eintrages): | rmx-1 (31.07.14 10:51:13) |
Beitrag: | 4,191 von 8,772 (ID:47405566) |
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