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[posting]47494900[/posting]@GregorStrempel

Als inhaltliche Antwort auf Ihre genannten kritischen Punkte

1. Der ihres Erachtens unnötige Ausschluss der rund 15.000 Stimmrechte oder in Wirklichkeit nur 12.000 egal.

Zustimmung in der Hinsicht, dass der Ausschluss im nachhinein suboptimal war. Es wäre besser gewesen CR hätte auf der Versammlung eine krachende Niederlage erlitten. Nur gelaufen ist gelaufen und hinterher ist man immer klüger.

CR bzw. sein Sattler mit seinen Positionen steht doch so ziemlich genau für das Gegenteil von dem, was z.B. sie Herr Strempel für Ihre Mandanden erreichen wollen. Als CR mit der Behauptung kam er habe sogar an die 17.000 Vollmachten (äh Sattler natürlich) bestand ein nicht unerhebliches Risiko, dass der Mann doch noch etwas auf der GV reißen kann. Hätten sie in Unkenntniss seiner wahren Stärke (nur 200 Millionen GR Kapital) nicht auch jedes legitime Mittel ausgenutzt Sattler auszuschließen?
Egal, DSW, SdK und FvP (über Madsen) haben es jedenfalls getan.

Dies hinterher als unnötig zu klassifizieren halte ich nicht gerade für fair. Die hatten ein Recht einen Antrag zu stellen, und haben von diesem Recht gebrauch gemacht. Sollte gerade ein Jurist anderen zugestehen.

Dann stellt sich nur noch die Frage ob die Entscheidung juristisch richtig oder falsch war. Da geht es in meinen Augen nur darum war Sattler zulässig oder nicht (wir lassen ihn mal zu, weil zu klein scheidet aus).

Meiner Meinung nach war die Entscheidung eindeutig richtig, und wir werden ja sehen ob sie Bestand hat.

2. Die geringe Liquidität von Prokon.

Was bitte meinen sie denn damit?!

CR hatte die Absicht die Genehmigung zur Einwerbung weiterer 10 Milliarden GR Kapital einzuholen (oder hatte sie schon?). Jedenfalls hat er an diesem Größenwahn seine Finanzplanung ausgerichtet. So pi mal Daumen 500 bis 1.500 Millionen netto Kapitalzufluss jährlich. Natürlich wer er schon dabei z.B. die projektierten Windparks dieser finanziellen Springflut anzupassen.

Falls auch nur ein großer Teil davon verwirklicht werden soll, reicht die Liquidität in der Insolvenz natürlich hinten und vorne nicht.

Nur wo ist das Problem?

Alles was mangels Liquidität nicht realisiert werden kann, wird liquidiert und kommt damit doch auch den Interessen Ihrer Mandanten entgegen.

Was die Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts angeht, schwimmt Prokon ja schon fast im Geld. Selbst die PPÖ soll kostendeckend laufen. Alles andere ist oparativ profitabel.

Schon jetzt besteht also kein Risiko aufgrund fehlender Liquidität. Wenn dann auch noch PPÖ, HIT und nicht realisierbare Windparkprojekte liqidiert werden sollen, ist sogar Geld für Abschlagzahlungen oder Investitionen in der Kasse.

Wenn sie es so sehen, besteht das Risiko nicht in fehlender Liquidität, sondern vielmehr darin, dass die vorhandene Liqidität eventuell nicht im optimalen Interesse der Anleger verwendet wird.

3. Der starke Einfluss der FvP auf den Insolvenzverwalter und den Insolvenzplan.

Wenn sie darin ein Risiko sehen, dann willkommen im mainstream dieses Forums.

4. Die ungeklärete Frage, wer in Zukunft bei Prokon die Geschäfte führt.

Ebenfalls willkommen im mainstream. Darüber rätzeln hier so ziemlich alle und alle diskutieren über Chancen und Risiken potentieller Lösungen insbesondere unter Einbeziehung der FvP

5. Die geringe Quote bei einem Insolvenzplan von nur 30-60%

Soll das ein Witz sein? Ich unterstelle jetzt mal, dass sie für GRI und nicht eventuell für einen Lieferanten sprechen.

Wenn man mit einem Genussrecht in einen Laden einsteigt, der denn glorreich vor die Wand fährt, dann sollte man bei einer in Aussicht gestellten Quote von 30-60?% Gott und der Welt für sein Glück danken. Normalerweise geht es bei GR eher in Richtung Totalverlust.

Sinn macht dass für einen RA, der GRI vertritt eigentlich nur, wenn er seinen Mandanten vorher 100% in Aussicht gestellt hatte (z.B. Prospekthaftungsklage...) und nun mächtig frustriert ist, dass nach der Gerichtentscheidung (Ungültigkeit aller GR und Einstufung als normale Forderung) nur noch 30-60% rauskommen und ein nettes Verfahren weg ist. So ein ungerechter Mist auch.

Da bekommt das nette Wort "Anlergerschutzanwälte" einen ganz neuen Beigeschmack. Falls einige für Ihre Mandanten 100% erreicht hätten, dann ja wohl nur auf Kosten der anderen Anleger.
Anlegerschutzanwalt klingt hier viel zu nett und verharmlosend. Jeder Anwalt hat nicht nur das Recht sondern die Pflicht für seine Mandanten und eben nur für die das Beste rauszuholen. Ob andere dabei ins Gras beisen ist irreleavant! So gehen zumindest gute Anwälte vor.

Inwieweit ein Anwalt xy seine Mandanten dan richtig berät und unnötige Prozesse vermeidet sollte jeder Mandant mit seinem RA ausdiskutieren.

So und nicht anders sollte man das ganze sehen! Kommmt der Realität näher als ihrgenwelches Geschwafel von auch so tollen "Anlegerschutzanwälten"

Punkt 6 und 7 verschiebe ich auf später.

Zumal die Antworten darauf zwangsläufig eine Mischung aus innhaltlicher und persönlicher Kritik sind.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): Querdenker05  (12.08.14 15:48:16)
Beitrag: 4,432 von 8,772 (ID:47495887)
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