Update vom Termin 26.08.14 am Landgericht Kleve Herr Goldermann macht weiterhin keinerlei Angaben. Die Kammer hat die Zeugen weiter vernommen. Insbesondere die beiden Wirtschaftsprüfer Dr. Theileis und Wildner, die die VIALOR AG geprüft haben. Der Prüfungszeitraum ging über 3 Jahre von 2005 bis 2008. Die Kammer hat mit diesen im Wesentlichen das erstellte Gutachten durchgesprochen. Dieses wurde im Auftrag der BAFIN erstellt. Die Prüfer stellten fest, dass das Kerngeschäft bei den Aktienempfehlungen lag. Es wurde bei der Prüfung festgestellt, dass die Dokumentationserfordernisse nicht eingehalten worden sind. Hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit der Aktienempfehlungen konnten beide nur Angaben machen, die sich aus den Unterlagen entnehmen ließen. Es wurde so die fachliche Eignung der Mitarbeiter der VIALOR AG abgesprochen, da das Schulungskonzept als nicht ausreichend anzusehen war. Das Geschäft Telefonmarketing bzgl. Penny Stocks lief bei Goldermann zusammen. Eine Auswahlanalyse, welche Aktien zu empfehlen waren, war nicht erkennbar. Die den Auftrag erteilenden Gesellschaften haben diesen bis auf einen Fall mündlich erteilt. In einem Fall der Empfehlung SWISS FE wurde die Provision sogar anhand des Börsenumsatzes berechnet. Es gab auch keinerlei Dokumentationen zu den einzelnen Telefongesprächen, so dass eine erfolgte Risikobelehrung nicht zu erkennen war. Dieses ergab sich im Wesentlichen aus den Kundenbeschwerden, die für die Prüfer einsehbar waren und die sich fast ausschließlich auf das Aktienempfehlungsgeschäft bezogen. Hierbei fiel auf, dass sich die Beschwerden insbesondere darauf bezogen, dass die versprochenen Kursentwicklungen eben nicht eingetreten seien und eine Risikobelehrung nicht erfolgt sei. Die Strukturen außerhalb der Gesellschaft wurden für die Prüfer nicht transparent. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Ergebnisse auf den von dem Unternehmen selbst vorgelegten Unterlagen und den Angaben der Mitarbeiter beruhen. Hier insbesondere Goldermann. Bemerkenswert war zudem aus Sicht der Prüfer, dass die VIALOR AG die Prüfungsrechnung nicht zahlte, so dass die Prüfungsgesellschaft das Honorar über die BAFIN einfordern musste. Die VIALOR AG war finanziell angeschlagen. Das Gericht wird die Verhandlung in der nächsten Woche fortsetzen. Achtung: das sind rein persoehnliche Eindruecke die auch missverstanden sein koennten ! Jeder soll sich selbst seine Meinung bilden! |
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aus der Diskussion: | SWISS FE STEEL GROUP AG (A0LFD1) |
Autor (Datum des Eintrages): | Sumpfstrasse1 (21.09.14 10:56:08) |
Beitrag: | 10,609 von 10,621 (ID:47835293) |
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