Fenster schließen  |  Fenster drucken

Update vom Termin 26.08.14 am Landgericht Kleve

Herr Goldermann macht weiterhin keinerlei Angaben.

Die Kammer hat die Zeugen weiter vernommen.

Insbesondere die beiden Wirtschaftsprüfer Dr. Theileis und Wildner, die
die VIALOR AG geprüft haben. Der Prüfungszeitraum ging über 3 Jahre von
2005 bis 2008.

Die Kammer hat mit diesen im Wesentlichen das erstellte Gutachten
durchgesprochen. Dieses wurde im Auftrag der BAFIN erstellt.

Die Prüfer stellten fest, dass das Kerngeschäft bei den
Aktienempfehlungen lag. Es wurde bei der Prüfung festgestellt, dass die
Dokumentationserfordernisse nicht eingehalten worden sind.

Hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit der Aktienempfehlungen konnten beide
nur Angaben machen, die sich aus den Unterlagen entnehmen ließen. Es
wurde so die fachliche Eignung der Mitarbeiter der VIALOR AG
abgesprochen, da das Schulungskonzept als nicht ausreichend anzusehen war.

Das Geschäft Telefonmarketing bzgl. Penny Stocks lief bei Goldermann
zusammen. Eine Auswahlanalyse, welche Aktien zu empfehlen waren, war
nicht erkennbar. Die den Auftrag erteilenden Gesellschaften haben diesen
bis auf einen Fall mündlich erteilt. In einem Fall der Empfehlung SWISS
FE wurde die Provision sogar anhand des Börsenumsatzes berechnet.

Es gab auch keinerlei Dokumentationen zu den einzelnen
Telefongesprächen, so dass eine erfolgte Risikobelehrung nicht zu
erkennen war. Dieses ergab sich im Wesentlichen aus den
Kundenbeschwerden, die für die Prüfer einsehbar waren und die sich fast
ausschließlich auf das Aktienempfehlungsgeschäft bezogen. Hierbei fiel
auf, dass sich die Beschwerden insbesondere darauf bezogen, dass die
versprochenen Kursentwicklungen eben nicht eingetreten seien und eine
Risikobelehrung nicht erfolgt sei.

Die Strukturen außerhalb der Gesellschaft wurden für die Prüfer nicht
transparent. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche
Ergebnisse auf den von dem Unternehmen selbst vorgelegten Unterlagen und
den Angaben der Mitarbeiter beruhen. Hier insbesondere Goldermann.

Bemerkenswert war zudem aus Sicht der Prüfer, dass die VIALOR AG die
Prüfungsrechnung nicht zahlte, so dass die Prüfungsgesellschaft das
Honorar über die BAFIN einfordern musste. Die VIALOR AG war finanziell
angeschlagen.

Das Gericht wird die Verhandlung in der nächsten Woche fortsetzen.

Achtung: das sind rein persoehnliche Eindruecke die auch missverstanden sein koennten !

Jeder soll sich selbst seine Meinung bilden!

 
aus der Diskussion: SWISS FE STEEL GROUP AG (A0LFD1)
Autor (Datum des Eintrages): Sumpfstrasse1  (21.09.14 10:56:08)
Beitrag: 10,609 von 10,621 (ID:47835293)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE